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ZurückZiel dieses Vorschlags ist die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb des Arbeitsmarktes. Es soll ein Rahmen für das Verbot der Diskriminierung aus diesen Gründen gesetzt und in der Europäischen Union ein einheitlichesMindestschutzniveau für Personen, die Opfer solcher Diskriminierung sind, festgelegt werden.
Die AK begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, den Diskriminierungsschutz auch für die von der RL 2000/78/EG umfassten Diskriminierungsgründe auf Bereiche außerhalb der Arbeitswelt auszudehnen. Wir vertreten die Ansicht, dass die auf dem Schutz der Menschenrechte beruhende Grundlage des Diskriminierungsschutzes ein möglichst einheitliches Schutzniveau für alle Gründe und für alle Bereiche verlangt. Wir regen an, auch am Beginn des Richtlinienvorschlags den Grundsatz der Gleichbehandlung positiv zu verankern und nicht nur den Zweck der Richtlinie anzugeben.