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ZurückDie Bekämpfung von Schwarzarbeit und die damit verbundene Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen ist der Bundesarbeitkammer ein großes Anliegen
Nach unserer Ansicht ist aber die Festlegung auf Sanktionen nur für Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen, viel zu eng.<br /><br />Um Schwarzarbeit effektiv bekämpfen zu können, müssten insbesondere auch Personen, die keine Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung besitzen, von der Richtlinie umfasst sein. Konsequenterweise sollten alle denkbaren Formen der Schwarzarbeit, also auch Arbeit ohne entsprechende Anmeldung zur Sozialversicherung, einbezogen werden.