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ZurückDie geplante Richtlinie verfolgt das Ziel, die Judikatur des EuGH zur Patientenmobilität zu kodifizieren. Die AK macht darauf aufmerksam, dass bei einer ins Gewicht fallenden Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten sichergestellt werden muss, dass es weder zu einseitigen Kostenbelastungen von Mitgliedstaaten kommt, noch dass die innerstaatliche Gesundheitsversorgung bzw das innerstaatliche Leistungsangebot, auf dem diese Versorgung beruht, darunter leiden, dass PatientInnen massenhaft im Ausland Gesundheitsdienstleistungen nachfragen.