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ZurückVor dem Hintergrund von Skandalen wie Dieselgate und Cambridge Analytica ist deutlich geworden, dass die Rechtsdurchsetzung für VerbraucherInnen in Europa bis heute unzureichend ist. In einem großen Teil der EU-Staaten, so auch in Österreich, gibt es große Defizite bei der Durchsetzung von Massenschäden gegen ausländische GegnerInnen ebenso wie etwa bei Bagatellschäden.
Der Vorschlag für eine Richtlinie über Verbandsklagen ist daher ein wichtiger Schritt für die europäischen VerbraucherInnen dar. Durch den Rechtsakt kann in Zukunft sichergestellt werden, dass VerbraucherInnen effektiven Rechtsschutz im Rahmen von Sammelklagen erhalten.
Für die demnächst startenden Trilogverhandlungen, sind aus Sicht der Arbeiterkammer folgende Punkte von Bedeutung, damit das neue Instrument auch praxistauglich und effizient eingesetzt werden kann:
- Klarstellung der Mindestharmonisierung
- Feststellungsklage für abgestellte Rechtsverletzungen erforderlich
- Sonderregelungen hinsichtlich Gerichtsstand und anwendbares Recht für qualifizierte Einrichtungen
- Aufrechterhaltung des Status als qualifizierte Einrichtung für Einrichtungen, die bereits nach der Unterlassungsklage-RL klagsbefugt sind
- Kein Verbot der Drittfinanzierung
- Sicherstellung der Beseitigung aller Auswirkungen der Rechtsverletzung durch Abhilfeklage
- klares Wahlrecht der Mitgliedstaaten zwischen opt-in und opt-out bei Abhilfeklagen
- Beibehaltung der Abhilfeklagen auch ohne vorangegangene Unterlassungsklage
- Information über Verbandsklagen auf Kosten des Unternehmens
- Auswirkungen von rechtskräftigen Entscheidungen
- Beibehaltung der Hemmung bzw. Unterbrechung der Verjährung
- Klarere Unterstützung für qualifizierte Einrichtungen
- Sicherstellung der Anwendung auf Passagierrechte im Bereich Bahn und Flug
- Anwendbarkeit der Richtlinie auch auf vorangegangene Rechtsverletzungen
- Aufrechterhaltung eines weiten Anwendungsbereichs