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Bereits 2020 hat die EU-Kommission in ihrem „KI-Weißbuch“ hervorgehoben, dass Nutzen und Gefahren bei KI eng beieinanderliegen. Der Einsatz von KI kann unter anderem zu Grundrechtsverletzungen, Diskriminierung, folgenschwerer Verhaltensmanipulation oder Schädigung der Gesundheit führen. Vor diesem Hintergrund soll der Vorschlag der EU-Kommission für eine außervertragliche, zivilrechtliche KI-Haftung der „Förderung von vertrauenswürdiger KI“ dienen und Opfern von KI die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen erleichtern.

Aus Sicht der AK bedarf das vorgeschlagene Regelwerk jedoch einer grundlegenden Überarbeitung. Die Vorschriften schützen Konsument:innen völlig unzureichend und bedienen vielmehr die Interessen von KI-Entwickler:innen und KI-Nutzer:innen. Sowohl die Anforderungen zur Herausgabe von Informationen seitens der KI-Anwender:innen über die KI, als auch die einzige Beweiserleichterung in Form einer widerlegbaren Kausalitätsvermutung stellen viel zu hohe Schwellen für Verbraucher:innen dar, die dadurch keine effektive Hilfestellung bekommen.

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Daniela Zimmer

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Alice Wagner (Brussels office)

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