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ZurückAuf einer vom Europäischen Gewerkschaftsbund organisierten Konferenz, welche Anfang Dezember in Brüssel stattfand, wurde die überarbeitete Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) als bedeutender Fortschritt für die Arbeitnehmer:innen in ganz Europa begrüßt. Durch die im November beschlossene Novellierung der Richtlinie wird die Einbindung von Europäischen Betriebsräten wesentlich überarbeitet. Dies kann zu einer deutlichen Stärkung von Arbeitnehmer:innenrechten, vereinfachten Gründung und besseren Involvierung der EBR führen. Innerhalb von zwei Jahren muss die Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt werden.
EBR: Ein transnationales Gremium für internationale Unternehmen
Die Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) stammt bereits aus 1994 und hatte vergangenes Jahr ihr 30-jähriges Bestehen. 2009 wurde die Richtlinie erstmals überarbeitet. Gemäß der EBR-Richtlinie sind Arbeitnehmer:innen transnationaler Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU mindestens 150 Mitarbeiter:innen beschäftigen, berechtigt, einen Europäischen Betriebsrat (EBR) einzurichten. Diese Europäischen Betriebsrät:innen haben das Recht auf Information und Konsultation vor Entscheidungen auf Konzernebene.
Zum einen ist die Zahl der EBR in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und liegt mittlerweile bei über 1.200 aktiven Europäischen Betriebsräte. Zum anderen fehlen jedoch ausreichende gesetzlichen Standards für deren Funktionsweise. Die Funktionsweise eines EBR wird immer auf Vertragsbasis in jedem Unternehmen einzeln verhandelt, die Standards unterscheiden sich also teils gravierend. In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Unternehmen ihren Informations- und Konsultationspflichten nicht nachkamen und den Europäischen Betriebsrät:innen etwa Informationen über Unternehmenspläne, Umstrukturierungen und Arbeitsplätze nicht zur Verfügungen standen. Zusätzlich mangelte es oft an ausreichendem Dialog mit der zentralen Unternehmensleitung. Auch fehlendes Training für Europäische Betriebsräte oder Verzögerung und Blockade bei der Einrichtung des Gremiums waren in der Vergangenheit aufgetretene Probleme. Ein Hauptproblem dabei war, dass Europäische Betriebsräte nur eingeschränkt Möglichkeit hatten, vor Gericht zu gehen und damit ihre Rechte durchzusetzen. Schon seit Jahren forderten Gewerkschaften deshalb Nachbesserungen im Recht. Auch die EU-Kommission hatte bereits in einem Bericht 2018 wesentliche Schwächen und Rechtsdurchsetzungslücken der EBR-Richtlinie festgehalten.
Nachdem im Jänner 2024 die EU-Kommission einen Vorschlag für eine überarbeitete EBR-Richtlinie vorgelegt hatte, konnten sich im Mai Parlament und Rat auf die Überarbeitung der Richtline verständigen. Engagierter Verhandler für die Überarbeitung der EBR-Richtlinie im EU-Parlament war EP-Berichterstatter MEP Dennis Radtke (EVP). Im EU-Parlament fand die Richtlinie schließlich am 9. Oktober eine deutliche Zustimmung von 414 Stimmen gegenüber 139 Gegenstimmen bei 61 Enthaltungen.
Was ändert sich durch die überarbeitete EBR-Richtlinie?
Nach der neuen Regelung sind mindestens zwei Sitzungen pro Jahr (bislang nur eine Sitzung pro Jahr) vorgesehen, ergänzt um ein Recht auf Treffen in Präsenz. Die Ressourcen der EBR werden gestärkt, insbesondere durch einen Anspruch auf adäquates Training sowie eines Rechts auf Beiziehung von Gewerkschafter:innen als Sachverständige. Um Geschlechterparität in den EBR-Gremien zu verbessern, sieht die überarbeitete Richtlinie eine 40%-Quote vor, wobei eine Abweichung davon sachlich zu begründen ist. Haben bisher Unternehmen ihre Versäumnisse mit der Vertraulichkeit von Informationen gerechtfertigt, muss in Zukunft die Vertraulichkeit nach objektiven Kriterien bewiesen werden. So soll der Missbrauch von sogenannten Vertraulichkeitsklauseln stärker eingeschränkt werden. Zudem wird die Liste der Informations- und Konsultationsreche erweitert, zukünftig müssen Unternehmen auch über geplante Veränderungsprozesse im Zuge der digitalen und ökologischen Transformationen berichten sowie über Weiterbildungsprogramme für Mitarbeiter:innen. In addition, the list of information and consultation rights is being expanded. In future, companies will also have to report on planned adaptation processes due to the digital and green transformations, as well as on further training programmes for employees.
Die überarbeitete EBR-Richtlinie ermöglicht vor allem auch eine bessere Rechtsdurchsetzung. Kommt es zu Versäumnissen bei den Informations- und Konsultationspflichten kann leichter gerichtlich vorgegangen werden. Kosten für Gerichtsverfahren müssen künftig immer vom Unternehmen getragen werden. Auch wurde nun in der EBR-Richtlinie klarer definiert, wann „Transnationalität“ vorliegt, und Informations- und Konsultationspflichten entstehen. Schließlich einigte man sich auch darauf, dass Sanktionen für Unternehmen, die dieses Recht auf Information und Konsultation des EBR einschränken, abschreckender werden müssen. Die Sanktionen sind im Rahmen der Umsetzung allerdings erst auf nationaler Ebene festzulegen, eine europaweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Hier ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, einen angemessenen Betrag zu definieren oder sogar ein Aussetzen der Maßnahme zu veranlassen, bis der EBR informiert und konsultiert wurde (einstweilige Verfügung).
Nächste Schritte
Der finale Text der überarbeiteten EBR-Richtlinie wurde am 11. Dezember 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nun haben die Mitgliedsstaaten bis 1. Jänner 2028 Zeit, die Richtlinie in ihrem nationalen Recht umzusetzen sowie bis 2. Jänner 2029 um die Vorschriften in den Unternehmen anzuwenden. Hierbei stellt die EBR-Richtlinie einen Mindeststandard dar, der national nicht unterschritten, aber ausgebaut werden kann. Die Umsetzungsfrist gilt es nun zu nutzen, um die nationalen Rechtslagen europarechtskonform zu gestalten, aber auch um bestehende EBR-Vereinbarungen anzupassen. Europäische Betriebsratsgremien sind dabei eine wichtige Achse der europäischen Arbeitnehmer:innenbewegung und vor allem in Zeiten einschneidender struktureller Veränderungen in der Arbeitswelt, ein wichtiger Mechanismus, um die Interessen von Arbeitnehmer:innen in transnationalen Konzernen zu wahren.
Zum Weiterlesen:
ETUC: Trade unions win stronger voice in multinational companies as Council adopts revised EWC Directive (nur Englisch)
ÖGB: Mehr Rechte für Europäische Betriebsräte beschlossen
A&W Blog: Stärkung von Europäischen Betriebsräten
EBR-Richtlinie (2025/2450) im Amtsblatt der EU