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Die Produkthaftungs-RL aus 1985 entspricht nicht mehr der technologischen Entwicklung, da digitale Anwendungen, wie etwa der Einsatz von Algorithmen, das Internet der Dinge und die künstliche Intelligenz, nicht berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich zusätzliche Risiken für Produktfehler und Schäden, die von der Produkthaftung bislang nicht gedeckt wurden.

Einige auch von der AK an die EU- Kommission bereits im Konsulationsverfahren herangetragenen Anliegen wurden nun im Kommissionsvorschlag berücksichtigt. Dennoch behebt der Vorschlag das Kräfteungleichgewicht nur unzureichend. Um Verbraucher:innen eine leichtere Rechtsdurchsetzung in allen mit der Digitalisierung verbundenen Produkthaftungsfällen zu ermöglichen, sollte der Entwurf unbedingt nachgeschärft werden.

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Daniela Zimmer

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Alice Wagner (Brussels office)

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