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Am 29. November 2023 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Pauschalreiserichtlinie angenommen. Das Vorhaben, die Richtlinie zu überarbeiten, ist ausdrücklich zu begrüßen, wenngleich aus Sicht der AK einige wesentliche Eckpfeiler im Kommissionsvorschlag noch unzureichend adressiert werden. Im Rahmen der allgemeinen Ausrichtung im Rat wurden bereits die Weichen für mehr Klarheit bei Pauschalreisen gestellt.

Zur Verwirklichung eines klaren, vertrauenswürdigen und sicheren europäischen Reiserechts sollten aber noch weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die AK schlägt insbesondere vor, dass den Reisenden vor der Buchung einer Reiseleistung alle wesentlichen Informationen, unterstützt durch visuelle Elemente, zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne Reiseleistung (wie z.B. eine Hotel- oder Mietwagenbuchung), mehrere Reiseleistungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten gebucht werden, oder eine Pauschalreise handelt.

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Miriam Forster

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Kirstin Grüblinger

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Christian Schuster-Wolf

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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