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ZurückDie EU-Kommission hat im Mai 2023 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der weitreichende Änderungen im Wertpapier- und Versicherungsbereich vorsieht. Ein Kernelement betrifft die Neuregelung der im Finanzvertrieb üblichen und weit verbreiteten Provisionen. Mit dieser „Retail Investment Strategy“ will die EU-Kommission das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken und vor allem Investitionen von Kleinanleger:innen fördern.
Die AK sieht die Grundintention der Kleinanlegerstrategie kritisch. Es darf daraus kein Druck entstehen, damit Sparer:innen nicht unreflektiert Wertpapiere erwerben. Die Vorschriften zu den partiellen Provisionsverboten im Versicherungs- und Wertpapierbereich werden begrüßt. Die AK schlägt vor, dass die Vergütungen (Provisionen, Honorare) im Finanzvertrieb vollständig und automatisch offengelegt werden. Bei Versicherungsanlageprodukten sollten den interessierten Konsument:innen verschiedene Vergütungsvarianten vorgelegt werden.
Christian Prantner
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