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ZurückMit dem vorgelegten Paket adaptiert die Kommission den bisherigen Ansatz, jedoch mit einer verstärkt marktwirtschaftlichen Orientierung, in welcher primär betriebswirtschaftliche Kosteneffizienzanforderungen an die Ausgestaltung der DAWI gestellt werden und Qualitätsüberlegungen kaum Raum finden. ÖSTB, VÖWG und BAK begrüßen einzelne Verbesserungen im neuen Paket, wie die Ausweitung des Freistellungsbeschlusses auf die sozialen Dienste oder die neue De-minimis-Verordnung für die Daseinsvorsorge. Jedoch bieten diese nur einen geringen Trost, im Vergleich zur Liste der vorgenommenen Verschärfungen: Insbesondere die Senkung der Anmeldeschwelle von bislang 30 Mio Euro auf 15 Mio Euro, sowie die Befristung des Betrauungsaktes auf zehn Jahre im neuen Freistellungsbeschluss sind praxisfremd und unsinnig, ebenso die Beschränkung des Anwendungsbereichs der neuen De-minimis-Verordnung lediglich auf Gemeinden mit max 10.000 EinwohnerInnen.<p> </p>