Nachrichten
ZurückAm 15. Dezember 2020 präsentierte die Kommission ihren Vorschlag zu einem Rechtsakt über digitale Märkte. Dieser soll vor allem Regeln für sogenannte „Gatekeeper“ – gemeint sind die etwa 20 größten und besonders mächtigen Internetplattformen – beinhalten. Die Arbeiterkammer begrüßt den Vorschlag, fordert aber in einigen Bereichen dringend Nachschärfungen.
Der Vorschlag, der gleichzeitig mit dem Rechtsakt über digitale Dienstleistungen vorgestellt wurde, soll laut Kommission einer Reihe von Problemen vorbeugen, für die sich digitale Märkte in der Vergangenheit anfällig gezeigt hätten: Dadurch sollen unter anderem faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet, unlautere Geschäftspraktiken von Seiten sogenannter „Gatekeeper-Plattformen“ unterbunden und KonsumentInnen besser geschützt werden. Bei Regelverstößen sind empfindliche Geldstrafen vorgesehen, die bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes des jeweiligen Unternehmens ausmachen können.
Identifiziert werden sollen „Gatekeeper“ anhand einer Reihe von quantitativen und qualitativen Kriterien. Unter anderem müssen die betroffenen Online-Plattformen monatlich mindestens 45 Millionen EndnutzerInnen innerhalb der EU sowie jährlich mindestens 10.000 kommerzielle NutzerInnen verzeichnen. Einer Einstufung als „Gatekeeper“ können die betroffenen Unternehmen allerdings auch widersprechen. Wenn dabei „hinreichend begründete“ Argumente angeführt werden, könnte es dann unter Umständen Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird.
EU-Parlament begrüßt ambitionierten Ansatz
Am 11. Jänner 2021 waren zwei VertreterInnen der Kommission im Ausschuss für Binnenmarkt und VerbraucherInnenschutz des EU-Parlaments zu Gast, um die Fragen der Abgeordneten in Bezug auf den Kommissionsvorschlag zu beantworten. Der Großteil der Abgeordneten begrüßte den Entwurf ausdrücklich und zeigte sich teils sogar positiv überrascht davon, wie ambitioniert dieser ausgefallen sei. Betont wurde, dass sich während der Coronakrise noch stärker gezeigt habe, wie dringend große Internet-Plattformen reguliert werden müssen. In einigen Wortmeldungen wurden bestimmte Online-Plattformen auch für die gewalttätige Erstürmung des US-Kapitols durch AnhängerInnen des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump Anfang Jänner 2021 mitverantwortlich gemacht.
Trotz des grundsätzlich positiven Tenors gab es aber auch noch viele Fragen zum Vorschlag der Kommission sowie die Forderung, in gewissen Bereichen nachzubessern. Unter anderem wurde kritisiert, dass der Vorschlag keine Bestimmung zur Interoperabilität – also zum systemübergreifenden Zusammenspiel unterschiedlicher Anwendungen – enthält und dass das Wettbewerbsinstrument der EU nicht miteinbezogen wurde.
AK sieht gute Diskussionsgrundlage
Aus Sicht der Arbeiterkammer (AK) stellt der Kommissionsvorschlag eine gute Diskussionsgrundlage dar, dennoch sind in einigen Bereichen Nachschärfungen nötig. So stellen die vorgesehenen Verpflichtungen und Verbote für sogenannte „Gatekeeper“ prinzipiell einen wichtigen Schritt in Richtung fairerer Wettbewerbsbedingungen dar, müssen aber noch konkretisiert werden. Der Prozess zur Definition solcher „Gatekeeper“ ist in der vorgesehenen Form sehr langwierig und sollte unbedingt beschleunigt werden. Dabei sollte auch ein gewisser Spielraum für nationale Regelungen beibehalten werden.
Auch Pläne zur Einrichtung einer effizienten Aufsichtsbehörde, die nötig wäre, um die Einhaltung der vorgesehenen Regeln zu überwachen, fehlen aus Sicht der AK. Außerdem sollten KonsumentInnenschutzorganisationen und ArbeitnehmerInnenvertreterInnen in den geplanten Beratungsausschuss für digitale Märkte miteinbezogen werden. So schnell wie möglich müssen auch weitere bedeutende Aspekte der Digitalwirtschaft – etwa die Besteuerung des digitalen Sektors oder das Thema Plattformarbeit – in Angriff genommen werden. Hier sind Regulierungen dringend notwendig.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Digitale Dienstleistungen und Märkte – Kommission präsentiert Vorschläge
AK EUROPA: Konsultation der Europäischen Kommission zum Digital Services Act