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ZurückDie Europäische Kommission (EK) hat einen Vorschlag zur Novellierung des ersten Eisenbahnpakets, mit dem im Jahr 2001 ein neues europäisches Eisenbahnrecht verabschiedet wurde, vorgelegt. Ihr erklärtes Ziel ist die Verwirklichung einer einfacheren Verwaltung und einer Klarstellung und Präzisierung des Rechtsrahmens mit dem Ziel, die Funktionsweise des Eisenbahnmarktes zu verbessern. Zudem werden weitere Maßnahmen, etwa die Liberalisierung des gesamten, also auch des nationalen, Personenverkehrs angekündigt und es gibt Bestimmungen, die als Vorbereitung auf seine vollständige Netzöffnung zu sehen sind.
Die Idee der EU-Kommission zur Zusammenführung und somit Vereinfachung der Richtlinien ist im Grunde zu begrüßen. Bei zahlreichen Regelungen gehen die EK-Vorschläge aber weit über eine Konsolidierung hinaus.
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Gregor Lahounik
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