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EU-Staaten werden jährlich in Milliardenhöhe für Regulierungen verklagt, die dringend notwendige Maßnahmen gegen den Klimawandel oder im ArbeitnehmerInnen- und Gesundheitsschutz darstellen. Die geplanten Abkommen der EU mit Vietnam würden dies verschärfen und darüber hinaus keinen positiven Beitrag zum Green Deal und dem Ziel einer fairen Globalisierungspolitik leisten können. Ganz im Gegenteil wird der politische Handlungsspielraum der Mitgliedsstaaten eingeschränkt und Konzernklagerechte forciert.

 

Aus Sicht der AK und des ÖGB müssen die EU-Vietnam Abkommen daher die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:

 

  • Alle acht IAO-Kernarbeitsnormen müssen von Vietnam ratifiziert, umgesetzt und angewandt werden. Darüber hinaus müssen die Vertragsparteien die Anwendung der aktuellen Übereinkommen und Empfehlungen der IAO weiterverfolgen.
  • Verstöße gegen international anerkannte Arbeits- und Umweltstandards müssen mittels Handelssanktionen wirksam geahndet werden.
  • Vor allem Arbeits-, Umwelt- und KonsumentInnenschutzstandards müssen aus einer allfälligen Regulierungskooperation ausgeschlossen werden. Das Vorsorgeprinzip nach EU-Recht ist verbindlich zu verankern.
  • Dienstleistungen von öffentlichem Interesse, einschließlich öffentlicher Aufträge und Konzessionen, müssen vollständig von bilateralen Handelsabkommen ausgeschlossen werden.
  • Sonderklagerechte für InvestorInnen sind in bilateralen Investitionsschutzabkommen nicht akzeptabel.
  • Multinationale Konzerne und lokale Unternehmen müssen über nationale Grenzen hinweg entlang der Wertschöpfungskette Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards einhalten.

 

Deshalb fordern wir Sie auf, die Ratifizierung des EU-Handels- und Investitionsschutzabkommens mit Vietnam abzulehnen, solange diese problematischen Inhalte bestehen bleiben.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Éva Dessewffy

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