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Eine von der AK in Auftrag gegebene Studie geht der Frage nach, wie sich die Ablaufleistungen (Kapitalleistung im Erlebensfall bzw. am Ende der Ansparphase) und die Auszahlungen bei vorzeitiger Auflösung (Realisierung des Rückkaufswertes bzw. Depotwertes bei fondsgebundenen Lebensversicherungen) entwickeln. Den Berechnungen liegen folgende Annahmen und Szenarien zu den Abschlusskosten zugrunde: Provisionsfreie Polizze mit Honorar zu Vertragsbeginn (Variante 1), Verteilung der Vermittlungsprovision auf die gesamte Vertragslaufzeit (Variante 2), Verteilung der Vermittlungsprovision auf die ersten 5 Jahre der Vertragslaufzeit (Variante 3).

Die Berechnungen zeigen, dass die aufwandsbasierte Honorarberatung unter allen Modellannahmen monetäre Vorteile bei der Betrachtung von Ablaufleistungen und Rückkaufswerten erzielt. Die Modellannahmen zeigen zudem, dass der Tarif, der die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt, häufig eine höhere Ablaufleistung erbringt als der Tarif mit Verteilung der Kosten auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit. Die derzeitige gesetzliche Regelung – Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre – bringt allen Versicherungsnehmer:innen erhebliche Nachteile. Diese Aussage hat auch eine volkswirtschaftliche Dimension, da es viele bestehende kapitalbildende Lebensversicherungsverträge gibt, die überwiegend auf dem Provisionssystem basieren.

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Christian Prantner

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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