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ZurückDer für den Prospektrichtlinienvorschlag zuständige EU-Abgeordnete Wolf Klinz von der Allianz der Liberalen und Demokraten Europas konzentrierte sich bezüglich des Anlegerschutzes nur auf die Haftung für den Inhalt des Prospektes. Grundsätzlich sei der Emittent dafür haftbar. Wenn ein Finanzintermediär den Prospekt ändere, sei es aber der Intermediär.
Die Geltungsdauer eines Basisprospekts solle auf 36 Monate verlängert, Mitarbeiterprogramme von der Prospektpflicht ausgenommen werden. Dies wäre eine Erleichterung für den Mittelstand, so Klinz.
Unterstützt wurde der liberale Abgeordnete von den Abgeordneten der Europäischen Volkspartei. Als einzige Abgeordnete kritisierte Catherine Stihler von der Allianz der Sozialisten und Demokraten einige der angeführten Punkte des Berichterstatters. Sie stellt sich gegen eine Verlängerung der Geltungsdauer des Basisprospekts.
Leider gar keine Erwähnung in der Diskussion fanden zentrale Forderungen der AK, wie eine verpflichtende Aushändigung der Zusammenfassung des Wertpapierprospekts an den Privatanleger, die Zurverfügungstellung des Prospekts in der Sprache des Mitgliedslandes, in dem die Anlage öffentlich angeboten wird, effektivere Haftungsbestimmungen oder eine Abrufmöglichkeit des Prospekts auf einer Homepage.
Die Abgeordneten haben nun noch die Möglichkeit Änderungsvorschläge zum Richtlinienentwurf zu unterbreiten. Es bleibt zu hoffen, dass die Forderungen der Konsumentenschutzorganisation doch noch Berücksichtigung finden.
Weiterführende Informationen:
Kommissionsvorschlag zur Prospektrichtlinie
Berichtsentwurf des EU-Abgeordneten KlinzAK-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Prospekt-Richtlinie vom 24.9.2009