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Die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und die Schließung bestehender Regelungslücken waren das erklärte Ziel, als die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag über drittstaatliche Subventionen vorlegte, die den Binnenmarkt verzerren. Nun liegt der politische Kompromiss zwischen Rat und EU-Parlament vor. Eine erste Bilanz fällt gemischt aus.