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Die 36 Jahre alte Produkthaftungsrichtlinie entspricht nicht mehr den technologischen Entwicklungen. Der Einsatz von Algorithmen, künstlicher Intelligenz (KI) oder intelligenter Geräte (IoT) im Alltag der Verbraucher:innen war 1985 noch ein Wunschtraum.

Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, wie digitale Sprachassistenten, Staubsaugerroboter oder Smart-TVs, können eine Vielzahl von Sicherheitslücken aufweisen. Es ist in der Regel unklar, wer für fehlerhafte Programmierung, fehlgeschlagene Software-Updates oder für Sicherheitslücken, die Hacker ausnutzen, haftet. Die geschädigten Verbraucher:innen sind diejenigen, die den Kürzeren ziehen.

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Daniela Zimmer

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