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ZurückNach zähen Verhandlungen verabschiedete das Plenum des Europäischen Parlaments am 17. Jänner 2018 die Berichte zur Energieeffizienzrichtlinie, der Richtlinie über erneuerbare Energien und der Governance-Verordnung. Der Startschuss für die Trilogverhandlungen dieser drei Dossiers mit dem Rat und der Kommission ist damit gefallen. Gerade die ambitionierten Ziele zur Energieeffizienz, wie sie im für Energie zuständigen Ausschuss ITRE des Europäischen Parlaments im November vergangenen Jahres mehrheitlich gefordert wurden, hielten der Abstimmung im Plenum nicht stand.
Ende letzten Jahres hatten sich die Mitglieder des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) noch für höhere Einsparungsziele hinsichtlich Energieeffizienz ausgesprochen. Konkret wurde ein Energieeffizienzziel von 40 % bis 2030 gefordert. Diese hohe Zielmarke fand nun im Parlament keine ausreichende Unterstützung mehr, stattdessen konnte sich die Mehrheit der Abgeordneten auf einen Zielwert von 35 % einigen. Dieser Wert liegt aber immer noch deutlich über den 30 %, die der Rat der EU kurz vor Weihnachten 2017 beschlossen hatte. Der Ausgangswert der Kommission im Entwurf vom Herbst 2016 lag ebenfalls bei 30 %.
Aus Sicht der Arbeiterkammer steht außer Frage, dass die Steigerung der Energieeffizienz die zentrale Voraussetzung für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele ist. Energieeffizienz spielt auch für Zielsetzungen, wie die Bekämpfung der Energiearmut, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Versorgungssicherheit eine unterstützende Rolle. Deshalb sind ambitionierte Zielwerte auch zu begrüßen.
Welches Energieeffizienzziel sich die Europäische Union schlussendlich tatsächlich vorschreiben wird, wird in den nun folgenden Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission entschieden. Es bleibt zu hoffen, dass die VertreterInnen des Parlaments ihre klare Haltung zu ehrgeizigen Zielen gegenüber den übrigen Institutionen der EU behaupten können.
Bedauerlich ist außerdem, dass das Parlament keine verbindlichen Effizienzziele auf nationaler Ebene fordert. Das Energieeffizienzziel von 30 oder 35 % stellt nämlich das generelle Ziel auf EU-Ebene dar, ohne sich konkret an die Mitgliedstaaten zu richten. Verbindliche nationale Ziele wären deshalb so wichtig gewesen, um die Mitgliedstaaten stärker in die Pflicht nehmen zu können, um einen klar definierten Anteil zum Erreichen der Energiewende zu leisten.
Die Verhandlungen zur aus KonsumentInnensicht besonders wichtigen Richtlinie zum Strombinnenmarkt im Rahmen des Energie-Winterpakets sind im ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments noch nicht abgeschlossen. Hier wird es frühestens Ende Februar zur Abstimmung kommen, bevor die entscheidende Abstimmung im Plenum erfolgen wird. Aus Sicht der Arbeiterkammer ist in dieser Richtlinie jedenfalls zu verankern, dass Mitgliedstaaten verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut setzen müssen, und dass neben dynamischen Stromtarifen auch weiterhin zeitunabhängige Tarife durch die LieferantInnen angeboten werden müssen. Im Gegensatz zu GroßverbraucherInnen ist die Möglichkeit von EndkundInnen, ihren Stromverbrauch nach Belieben während des Tages zu steuern und den aktuellen Tarifen anzupassen, äußerst eingeschränkt. Für viele KundInnen stellen dynamische Tarife deswegen keinen Mehrwert dar, sondern bergen im Gegenteil die Gefahr höherer Stromkosten.
Weiterführende Informationen:
EU-Kommission: Commission proposes new rules for consumer centred clean energy transition
AK EUROPA: Licht und Schatten des EU-Energiepakets
AK EUROPA: Richtlinie mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt
AK EUROPA: Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt
AK EUROPA: Verordnung über das Governance-System der Energieunion
AK EUROPA: Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
AK EUROPA: Richtlinie zur Energieeffizienz sowie Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden