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Die seit 1. Jänner 2019 geltende Anpassung von Familienleistungen für EU-Bürger:innen, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im EU-Ausland leben, wurde im Juni 2022 vom EuGH als EU-rechtswidrig eingestuft. Die Indexierung stellt eine ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Staatsbürger:innenschaft dar und schränkt die Arbeitnehmer:innenfreizügigkeit ein. Österreich muss die gekürzten Beträge den Betroffenen nun unverzüglich rückerstatten.