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ZurückDurch die Verbraucherkreditrichtlinie (VKrRL) wurde das Verbraucherschutzniveau im Kreditbereich insgesamt erhöht, weil zentrale Bereiche wie Vertragsinformationen dadurch erstmals konkret gesetzlich erfasst wurden. Um der Effektivität des Verbraucherschutzes in der Praxis mehr Bedeutung zu geben, gilt es aber, in einigen Bereichen die Bestimmungen nachzuschärfen bzw zusätzliche Regelungen einzuführen, etwa hinsichtlich des Anwendungsbereiches und der Kreditwerbung.
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Benedikta Rupprecht
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Christian Prantner
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