Nachrichten

Zurück
Im EU-Parlament wurde diese Woche zusammen mit nationalen ParlamentarierInnen und der EU-Kommissarin Marianne Thyssen die Entsenderichtlinie NEU diskutiert.

Im Frühjahr 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Entsenderichtlinie NEU vorgelegt. Das Ziel des neuen Vorschlags ist es, entsendeten ArbeitnehmerInnen eine gerechte Entlohnung und damit faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Es soll gewährleistet werden, dass bei der Entsendung von ArbeitnehmerInnen die gleichen Vorschriften über Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen gelten. Für Österreich entsteht durch den neuen Vorschlag kein Mehrwert, denn durch die kollektivvertraglichen Regelungen galt und gilt in Österreich die Verpflichtung, bei Entsendungen österreichische Löhne zu bezahlen, und zwar in allen Branchen.

Trotz dieses geringen Fortschritts ging dies elf vornehmlich mittelosteuropäischen Mitgliedsstaaten zu weit. Sie zogen die „gelbe Karte“, da sie den Vorschlag im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip sahen. Damit musste die EU-Kommission ihren eigenen Vorschlag erneut daraufhin überprüfen, ob er tatsächlich das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Im Sommer dieses Jahres hat die EU-Kommission bekannt gegeben, dass sie an dem Vorschlag festhält, da er das Subsidiaritätsprinzip nicht verletze.

Damit haben sich innerhalb Europas klare Fronten gebildet, zwischen Ländern, die eine Verbesserung fordern, wie etwa Österreich oder Frankreich, und mittelosteuropäischen Ländern, die ihre Wettbewerbsvorteile nicht verlieren möchten. Laut einer Meldung von Agence Europe, dem europäischen Pendant zur APA, sollen nach einem Kompromissvorschlag der slowakischen Ratspräsidentschaft nun die Verhandlungen voranschreiten.

Debatte im Parlament: Ost gegen West?

Am Mittwoch dieser Woche wurde im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments der Vorschlag zur Entsenderichtlinie das erste Mal diskutiert. Aufgrund der Kontroverse, die der Vorschlag in einigen Mitgliedsstaaten ausgelöst hat, stand bei der Ausschusssitzung ein Austausch mit der EU-Kommissarin für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Marianne Thyssen, und mit nationalen Parlamenten auf der Tagesordnung. Mehr als 30 nationale ParlamentarierInnen aus 18 Mitgliedsstaaten nahmen an der Debatte teil.

Marianne Thyssen hob hervor, dass der neue Vorschlag ein weiterer Schritt in Richtung soziales Europa darstellt und dass das Subsidiaritätsprinzip nicht verletzt werde. Sie argumentierte, dass der Vorschlag in die Kompetenzen der Europäischen Union fällt, da Entsendungen per definitionem grenzüberschreitend sind und damit nationale Handlungen allein nicht ausreichen, um Missbrauch zu vermeiden. Sie betonte zusätzlich, dass damit nicht in sozialpartnerschaftliche Strukturen und Lohnfestsetzungssysteme eingegriffen werde.

Diese Einschätzung wurde nicht von allen SprecherInnen in der Sitzung geteilt. Bei der Aussprache mit den nationalen ParlamentarierInnen waren deutliche Unterschiede zu erkennen. ParlamentarierInnen aus Mitgliedsstaaten wie etwa Frankreich, Schweden oder Finnland, haben den Vorschlag als Schritt in Richtung Konvergenz nach oben begrüßt. Ihre mittelosteuropäischen KollegInnen hingegen äußerten deutliche Kritik. Sie warfen westlichen Mitgliedsstaaten vor, ihren Status quo mit dieser Richtlinie absichern zu wollen. Betrachtet man Europa ganzheitlich, so seien wir noch weit entfernt von dem Prinzip des gleichen Lohns für die gleiche Arbeit am gleichen Ort.

Weiterführende Informationen:

AK Presseaussendung zur Entsenderichtlinie

Entsenderichtlinie NEU: Großer Wurf? Fehlanzeige!