Nachrichten

Zurück
Im Europäischen Parlament wurde diese Woche das Thema Umgebungslärm behandelt, an dem 10.000 Menschen in Europa jedes Jahr sterben. Eine europäische Richtlinie, die Abhilfe schaffen soll, gibt allerdings keine konkreten, messbaren Ziele und verbindlichen Fristen für ihre Umsetzung vor, weshalb in zu vielen Mitgliedsstaaten zu wenig getan wird.

Lärm war das Thema im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments am 11. Oktober. Dabei wurde die Umgebungslärmrichtlinie der EU (kurz: END, Englisch für Environmental Noise Directive) und ihre Wirksamkeit diskutiert. Umgebungslärm meint jenen Lärm, der durch Verkehr (auf der Straße, Schiene oder in der Luft) und Industrie erzeugt wird. Die Richtlinie dazu wurde im Jahr 2002 verabschiedet und nun durch das Centre for Strategy and Evaluation Service evaluiert, weshalb sowohl Mark Whittle für das Zentrum als auch Bernhard Berger für die EU-Kommission (Generaldirektion Umwelt) eingeladen waren, ihre Expertise zu präsentieren und mit den Abgeordneten darüber zu diskutieren.

10.000 Tote jedes Jahr durch Lärm

Denn Lärm hat schwere Folgen: Mindestens 10.000 Menschen sterben in Europa jedes Jahr an den Folgen des Umgebungslärms, wie die Europäischen Umweltagentur (EEA) errechnet hat. 43.000 Menschen müssen wegen Lärmverschmutzung ins Krankenhaus und 125 Millionen sind dauerhaft hohem Lärm ausgesetzt. Das macht den Lärm, so Berger, zum größten Umweltproblem nach der Luftverschmutzung. Darüber hinaus bringt er entsprechend hohe Kosten für die Gesundheitssysteme mit sich und senkt durch gesundheitliche Beeinträchtigungen außerdem die Produktivität der europäischen Wirtschaft.

Diese Zahlen konnten zum Teil erst durch die Umgebungslärmrichtlinie ermittelt werden, da diese erstmals die Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtete, die entsprechenden Daten entweder zu messen oder zu berechnen. Davon ausgehend wäre es möglich, weitere legislative Schritte zu planen oder Aktionspläne zu verabschieden, doch wurde das bisher nicht gemacht. Ein Hauptgrund dafür ist, wie Whittle erklärte, dass es in den verschiedenen Ländern Europas auch unterschiedliche Zugänge zum Thema Lärm gibt und manche erst im Lauf der letzten Jahre erstmals einen entwickelt haben. Derzeit wird in der EU-Kommission darüber nachgedacht, erste konkrete Schritte zur Lärmreduzierung Anfang 2017 offiziell vorzuschlagen, wenn der zweite Umsetzungsbericht zur Umgebungslärmrichtlinie vorgestellt wird. Diese Vorschläge sollten sich dabei, so Berger, an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren.

Verbindliche, messbare Ziele mit Umsetzungsfristen sind nötig

Ein Problem der Richtlinie ist, wie die Arbeiterkammer feststellt, dass sie keine relevanten und überprüfbaren Ziele festschreibt, die die Mitgliedsstaaten erreichen müssen. Deswegen sind auch die Aktionspläne für ihre Umsetzung kaum dazu geeignet, die Ziele zu erreichen: Es sind etwa in den österreichischen keine ausreichend genauen Betroffenenanalysen zu finden und daher auch keine entsprechenden Maßnahmen. Die AK vertritt die Position, dass die Richtlinie überarbeitet werden muss, um die EU-Mitgliedsstaaten zum nötigen Handeln zu verpflichten. Die nationalen Aktionspläne sollten Mindestanforderungen hinsichtlich des Detaillierungsgrades entsprechen und für die Umsetzung der Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten braucht es konkrete Zeitrahmen. Dafür wäre es nötig, verbindliche Grenzwerte für lärmtechnische Sanierungen zu erlassen, besonders für Straßen, Schienenwege und Flughäfen. Derzeit sind diese nämlich freiwillig. Darüber hinaus sollte auch langfristig gedacht werden: Lärmvorsorge und der Schutz ruhiger Gebiete müssen ebenso Teil der Aktionspläne werden.

Weiterführende Informationen:

AK-Positionspapier

Umgebungslärmrichtlinie

„Lärm in Europa 2014“ (Studie der EEA in englischer Sprache)