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Der Vorschlag der EU-Kommission bringt Verbesserungen, Handlungsbedarf für mehr Transparenz sieht sie jedoch hauptsächlich bei Rat und Parlament. Damit bleibt der Entwurf hinter den geschürten Erwartungen zurück.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch, den 28. September 2016, ihren Vorschlag zu einer interinstitutionellen Vereinbarung zum Transparenzregister vorgelegt. Bei dieser Vereinbarung sollen sich alle drei EU-Institutionen, Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zu gemeinsamen Regeln bezüglich des Zugangs für LobbyistInnen und Interessenvertretungen einigen. Das Transparenzregister ist jedoch weiterhin nur de facto verpflichtend, von einem de jure Ansatz, also einem entsprechenden Rechtsakt, wurde abgesehen. Das Prinzip sieht vor, dass der Anreiz, sich ins Register einzutragen, darin besteht, dass nur registrierte AkteurInnen Zugang zu EntscheidungsträgerInnen in den EU-Institutionen bekommen. Dabei beschränkt man sich jedoch nur auf die Spitzen in den jeweiligen institutionellen Gefügen. Dies sind etwa EU-ParlamentarierInnen oder die BotschafterInnen des aktuellen und des nachfolgenden Ratsvorsitzes.

Frans Timmermans, der zuständige EU-Kommissar, sieht den Handlungsbedarf nun klar bei den beiden anderen Institutionen, sich dem Transparenzniveau der EU-Kommission anzugleichen. Eine wesentliche Verbesserung sieht er bei den Sanktionsmechanismen. Verstoßen eingetragenen Parteien gegen den Verhaltenskodex, so kann dies von einer Suspendierung bis hin zu einem Ausschluss vom Transparenzregister und den entsprechenden Privilegien gehen. Bessere Managementstrukturen sollen dies sicherstellen. Zudem hat er klargemacht, dass kein rechtliches Instrument für eine de jure Verpflichtung für mehr Transparenz eingesetzt werden wird. Der gewählte Ansatz sei eine pragmatische Lösung, welche eine rasche Umsetzung sicherstellen würde.

Der große Wurf sieht anders aus

Damit besteht die größte Neuerung des Vorschlags, dass die aktuellen Regeln der EU-Kommission auf die beiden anderen Institutionen ausgeweitet werden sollen. Dies ist eine Verbesserung zum Status quo, es wurde jedoch (erneut) eine Chance vertan, mit einem mutigen Vorschlag zu einem transparenteren Europa und einem verstärkten BürgerInnenvertrauen beizutragen.

Unangetastet blieb etwa, welche Ebenen in der EU-Kommission von der Regelung, sich nur mit registrierten LobbyistInnen zu treffen, betroffen sind. Die große Mehrheit der EU-BeamtInnen sind damit von dieser Regelung ausgenommen. Ebenso enttäuschend ist, dass dies bei den anderen Institutionen nicht umfassender vorgeschlagen wurde, etwa die BotschafterInnen aller ständigen Vertretungen im Rat. Die Arbeiterkammer kritisiert nachdrücklich, dass damit weiterhin wesentliche Schlupflöcher offenbleiben.

Sanktionsmechanismen sind prinzipiell zu begrüßen, jedoch ohne entsprechende Ressourcen zu einer ständigen Kontrolle der Einträge ist die Wirkung ebenfalls beschränkt. Der Verschlag der EU-Kommission sieht nur das vage Versprechen vor, die zuständige Kontrolleinheit mit den notwendigen humanen Ressourcen auszustatten. Wie viele dies sein sollen bleibt offen. Völlig unerwähnt blieb, wie viele Einträge jährlich mindestens kontrolliert werden oder eine Verpflichtung zu einer Aktualisierung der Daten von Seiten der LobbyistInnen. Von Seiten der AK ist es eine der Forderungen für eine bessere Wirkung des Registers, dass mindestens 20% aller Einträge pro Jahr kontrolliert werden und die eingegebenen Daten im Register zweimal im Jahr von den eingetragenen Personen oder Organisationen aktualisiert werden müssen.

Enttäuschend ist auch, dass man sich klar gegen einen verbindlichen Rechtsakt zur Implementierung des Transparenzregisters entschlossen hat. Nur so kann es nämlich tatsächlich rechtlich verbindlich werden. Möchte man das BürgerInnenvertrauen in die EU-Institutionen verbessern, vor allem nach den Skandalen rund um Manuel Barroso und Nellie Kroes, so hätte der Vorschlag deutlich mutiger ausfallen müssen.

Weiterführende Informationen:

Lobbying in Brüssel - Die Übermacht der Unternehmen brechen

Vorschlag der EU-Kommission (nur in Englisch verfügbar)