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ZurückIm Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie den Brüsseler Büros von AK, ÖGB und DGB wurde die von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie von Markus Krajewski und Rhea Tamara Hoffmann “The European Commission's Proposal for Investment Protection in TTIP” intensiv diskutiert.
Kernfrage war, inwieweit der neue Vorschlag der Europäischen Kommission eine Verbesserung darstellt oder ob es sich nach wie vor schlichtweg um Sonderrechte für InvestorInnen handelt. KritikerInnen sprechen in diesem Zusammenhang auch vom „Zombie ISDS“.
Der Studienautor Krajewski stellte fest, dass das neue Modell zwar einige Verbesserungen zum Vorläufermodell enthalte, nichts desto trotz biete es aber trotzdem Sonderklagsrechte für ausländische InvestorInnen. Zudem seien nach wie vor viele Dinge unklar und schwammig formuliert. Klar sei auch, solange es Klagsmodelle gibt, wird es Klagen geben, da ändern auch Verbesserungen nichts.
Für Schlegelmilch von der Europäischen Kommission handelt es sich bei der Kritik an ICS um ungerechtfertigte Kritik, da es noch keinerlei Erfahrungswerte gäbe. Diese basieren nur auf dem alten Modell (Energiecharta) und das sei ja nun überarbeitet worden. Zudem stelle sich nicht die Frage, welche Rechte ausländische InvestorInnen in der EU haben, sondern vielmehr, welche Rechte europäische InvestorInnen in den USA, Kanada etc. haben.
Europaabgeordneter und Außenhandelsausschussvorsitzender Lange betonte, dass sich das Europäische Parlament sehr genau mit den Vertragstexten von CETA und TTIP beschäftigen wird und anhand der Richtlinien, die in der Resolution vom Europäischen Parlament aufgestellt wurden, überprüfen wird. Wichtig sei auch, dass es ausländische InvestorInnen nicht mehr Rechte bekommen als inländische.
Basso vom Europäischen Gewerkschaftsbund sprach insbesondre über die mögliche Auswirkung von ICS auf Arbeitsrechte, wie z.B. Kollektivvertrag, Mindestlöhne etc. Dies werde in der Diskussion völlig vergessen.
Insgesamt sieht sich die AK durch die neue vorgelegte Studie in ihrer Position bestätigt. Investitionsschutzbestimmungen in TTIP sind grundsätzlich abzulehnen, denn sowohl die EU als auch die USA besitzen hochentwickelte Rechtssysteme, die grundlegende Rechte wie das Recht auf Eigentum, Gleichbehandlung und faires Verfahren sicherstellen sowie bei Enteignungen Entschädigungszahlungen vorsehen. Aus diesem Grund gibt es keine Notwendigkeit für Gerichte außerhalb des ordentlichen Justizsystems. Darüber hinaus ist eine Gleichbehandlung von europäischen Unternehmen mit US-amerikanischen InvestorInnen in Europa sicher zu stellen – wie dies durch nationale Gerichte ohnehin gewährleistet ist.