Nachrichten

Zurück
Im Jahr 2015 haben mehr als eine Millionen Menschen einen Antrag auf Asyl in der Europäischen Union gestellt. Investitionen in Beschäftigungs- und Ausbildungsmaßnahmen sind ein essentieller Faktor für die soziale Inklusion von Flüchtlingen in die Gesellschaft. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten verabschiedete deswegen erste Empfehlungen, wie das gelingen kann.

Der Bericht und die Rolle der Arbeiterkammer

Im verabschiedeten Bericht fordern die ParlamentarierInnen, dass die Mitgliedstaaten einerseits Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren und andererseits auch Maßnahmen beschließen, die die soziale Inklusion vorantreiben sollen. Erwähnt werden der Zugang zu angemessenem Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Sozialschutz, sowie Sprachkurse, Ausbildungen und die Anerkennung von bereits erlangten Qualifikationen. Im Gegenzug sollen die einzelnen Staaten die Möglichkeit haben, die dafür zusätzlich aufgewendeten Mittel vom strukturellen Budgetdefizit auszunehmen.

Auch die Arbeiterkammer hat sich verstärkt in dieser Diskussion eingesetzt und eine entsprechende Forderung, dass bei der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens ein Anteil von mindestens 25 Prozent der Haushaltsmittel für Kohäsionspolitik angehoben werden soll, ist nun Teil dieses Berichts. Jedoch fehlt ein wesentliches Element, nämlich, dass der Europäische Sozialfonds um weitere 10 Milliarden Euro aufgestockt wird, um eine Millionen Personen bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen, basierend auf neu zu definierenden Indikatoren, wie die Anzahl der von einem Mitgliedsstaat aufgenommenen Flüchtlinge, sowie die Ausgestaltung und die Qualität der Arbeitsmarktmaßnahmen. Als Vorbild für diese Forderung dient unter anderem die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche.

Weiterführende Informationen:

Berichtsentwurf (nur in Englisch verfügbar)

Abänderungsanträge Teil I (nur in Englisch verfügbar)

Abänderungsanträge Teil II (nur in Englisch verfügbar)