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Diese Woche diskutierten die Abgeordneten des EU-Parlaments über die Möglichkeiten, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wohlwissend, dass dies ein dynamischer, von Wechselwirkungen geprägter Prozess ist, der gleichzeitig eine Herausforderung und eine Chance darstellt, und Bemühungen von lokalen Verwaltungen, den Aufnahmegemeinschaften und den Flüchtlingen selbst sowie die Beteiligung und Unterstützung von SozialpartnerInnen erfordert. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel, so der Tenor, wird es aber nicht gehen. Daher fordert nicht nur das EU-Parlament, sondern auch die Arbeiterkammer, dass es z.B. zu einer Aufstockung und keiner Umschichtung des EU-Sozialfonds (ESF) kommt, damit eine faire finanzielle Lastenverteilung gewährleistet werden kann.

Aufstockung des ESF soll zur Priorität werden

Der Berichtsentwurf des EU-Parlaments ortet einen dringenden Handlungsbedarf bei der Integration von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt, denn laut EUROSTAT haben im Jahr 2015 alleine 1,3 Mio. Menschen in der EU Asylanträge gestellt und es ist davon auszugehen, dass diese Anzahl in den nächsten Jahren noch steigen wird. Daher fordert der Bericht, dass die Kommission die Zuweisung für den Europäischen Sozialfonds bei der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens auf einen Anteil von 25 % der Haushaltsmittel für Kohäsionspolitik anheben soll. Die Forderung zur Aufstockung des ESF ist ganz im Sinne der Arbeiterkammer, die im Rahmen einer neuen europäischen Beschäftigungsinitiative für Flüchtlinge eine Aufstockung des ESF um jedenfalls 10 Mrd Euro fordert. Damit könnten die erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration für rund eine Million Personen finanziert werden. Ein wichtiger Punkt auf europäischer Ebene sind aus Sicht der Arbeiterkammer zudem die Kriterien der Mittelvergabe. Diese dürfen nicht nach dem bisher üblichen ESF-Schlüssel (Höhe der Arbeitslosigkeit,...) verteilt werden. Zentrale Indikatoren müssen aufgrund des besonderen Charakters dieser Herausforderung die Anzahl der von einem Mitgliedstaat aufgenommenen Asylsuchenden und -berechtigten sowie die Ausgestaltung und die Qualität der vorgesehenen Arbeitsmarktmaßnahmen sein.

Flüchtlinge sollen Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Sozialschutz bekommen

Der Berichtsentwurf des EU-Parlaments sieht weiters vor, dass die Mitgliedstaaten auch für die soziale Inklusion zu sorgen haben, einschließlich Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Sozialschutz. Jedoch bedarf es für eine dauerhafte Integration auch z.B. Sprachkurse, Möglichkeiten zur Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen bzw für Schulabschlüsse, Erstausbildungen und Umschulungen. Sieht man sich all die nötigen Maßnahmen zur Inklusion an, so ergibt sich daraus umgerechnet ein zusätzlicher Bedarf an finanziellen Mitteln in der Höhe von 10 - 12 Mrd. Euro. Daher müssen in Zukunft Ausgaben des Staates für den Zustrom von Flüchtlingen letztendlich von der Berechnung des strukturellen Budgetdefizits ausgenommen werden. Die EU-Kommission und der Berichtsentwurf sehen dies auch so, denn außergewöhnliche Umstände verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen.

Beschäftigungsinitiative für Flüchtlinge ist möglich

Der Berichtsentwurf wird nun im EU-Parlament weiter diskutiert und verfeinert. Die Arbeiterkammer wird sich mit ihren Argumenten gegenüber den Abgeordneten weiterhin einbringen, damit die Forderung nach einer eigenen Beschäftigungsinitiative für Flüchtlinge auch Realität wird. Die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche gilt dabei als Vorbild, denn es muß schlussendlich so sein, dass jene Mitgliedstaaten, die bei der Aufnahme von Flüchtlingen und deren Integration in den Arbeitsmarkt besondere Anstrengungen unternehmen, auch besonders von europäischer Unterstützung profitieren.

Weiterführende Information:

Berichtsentwurf zur Integration von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt