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Diese Woche beschäftigte sich der Frauenausschuss (FEMM) des EU-Parlaments mit der Zusammensetzung der ArbeitnehmervertreterInnen in Leitungsgremien. Obwohl der Bericht des FEMM-Ausschusses keine bindende bzw legislative Wirkung hat, beinhaltet er doch interessante bzw diskussionswürdige Anliegen. So kann sich z.B. die Berichterstatterin Quoten vorstellen und fordert unter anderem auch Gewerkschaften auf, die ArbeitnehmervertreterInnen benennen, Fördermaßnahmen zu ergreifen, damit der Frauenanteil in den Gremien den Schwellenwert von 40% erreicht. Keine Rede ist interessanterweise von der Forderung nach einer Quote für die ArbeitgebervertreterInnen, aber vielleicht wird es dazu einmal einen gesonderten Bericht geben.

Die Vielfalt bei der Vertretung der ArbeitnehmerInnen in Leitungsgremien kann zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles führen

Vor dem Hintergrund, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein im Vertrag über die Europäische Union niedergelegtes Grundprinzip der Europäischen Union ist und zu den Zielen und Aufgaben der Europäischen Union zählt. Und in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt bei der Vertretung der ArbeitnehmerInnen in Leitungsgremien von Unternehmen ein ausschlaggebendes Prinzip der Demokratie darstellen und zu positiven Nebeneffekten für die Wirtschaft, beispielsweise zu einer inklusiven strategischen Entscheidungsfindung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles führen, hat sich der Frauenausschuss mit dem Thema befasst. Dazusagen muß man jedoch, dass eigentlich der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments federführend ist, doch bislang noch keine Berichtsentwirf vorgelegt hat.

Mitgliedstaaten sollen Quoten einführen

Die Berichterstatterin fordert in ihrem Berichtsentwurf die Mitgliedstaaten auf, Legislativmaßnahmen zur Festlegung von Quoten einzuleiten, um zu erreichen, dass bei der ArbeitnehmerInnenvertretung in Leitungsgremien ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern besteht. Eine ähnliche Forderung, die vor kurzem erst aufgrund des Widerstandes der Mitgliedstaaten, als es um die Einführung einer Quote für Frauen in Aufsichtsräten ging, gescheitert ist. Die Forderung, dass Gewerkschaften Fördermaßnahmen zu ergreifen haben, um die Anzahl der ArbeitnehmervertreterInnen in Leitungsgremien anzuheben ist insofern interessant, als die ArbeitgeberInnenseite mit keinem Wort erwähnt wird, möge es auch nicht Thema des Berichtes sein. Wichtig ist jedenfalls, dass das Thema diskutiert wird. Fraglich ist nur, welche Vorschläge die besten sind. Der Berichtsentwurf wird jedenfalls im Parlament weiterhin behandelt und sicher nicht unkommentiert bleiben.

Weiterführende Information:

Entwurf einer Stellungnahme zur ArbeitnehmerInnenvertretung in Leitungsgremien in Europa