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ZurückJuncker: Bessere Rechtssetzung ist Priorität seiner Präsidentschaft
Hintergrund der Vereinbarung ist das Bekenntnis von Kommissionspräsident Juncker zu einer besseren Rechtsetzung. In ihrem Arbeitsprogramm für 2015 verpflichtete sich daher die EU-Kommission, einen Vorschlag für eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorzulegen, um die gemeinsame Auffassung der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates von einer besseren Rechtsetzung zu aktualisieren und zu stärken. Nach raschen Verhandlungen einigte man sich auf wichtige Eckpunkte. So soll es künftig ein gemeinsames Vorgehen der drei Organe bei der mehrjährigen und jährlichen Programmplanung und eine gemeinsame Liste interinstitutioneller Prioritäten geben. Weiters soll es Konsultationen des EU-Parlaments geben, wenn die EU-Kommission einen Vorschlag zurückziehen möchte und die Verpflichtung der Kommission, auf Aufforderungen des EU-Parlaments zur Vorlage von Vorschlägen zu reagieren. Sehr wichtig ist, dass man sich auch der Transparenz verschrieben hat. Während nämlich das EU-Parlament sehr transparent sei und der Rat an allen Parlamentsberatungen teilnehmen könne, sei dies umgekehrt nicht der Fall. Man habe sich daher auf regelmäßigen informellen Meinungs- und Dokumentenaustausch verständigt.
Gold-plating ist weiterhin zulässig
Einer der strittigsten Punkte war das sogenannte gold-plating. Letzteres hat es Mitgliedstaaten ermöglicht, zusätzliche Regelungen bei der nationalen Umsetzung von EU-Rechtsakten zu schaffen. Man hat sich nun darauf geeinigt, dass die Mitgliedstaaten dies weiterhin dürfen, was auch eine Forderung der Arbeiterkammer war. Neu ist, dass nun die EU-Kommission berichten soll, was der Umsetzung der EU-Gesetzgebung entspricht und was zusätzliches gold-plating darstellt. Somit sei dies auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Nachdem man sich nun auf eine neue IIV geeinigt hat, müssen noch das EU-Parlament und der Rat darüber formell abstimmen. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 der Fall sein.