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ZurückGrundsätzlich ist es für KonsumentInnen derzeit schwierig Finanzdienstleistungen (etwa Bankkonten, Sparkonten, Versicherungen und Hypothekarkredite) in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen oder von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen mitzunehmen.
In Zusammenhang mit den laufenden Projekten der Europäischen Kommission zum Digitalen Binnenmarkt, der Kapitalmarktunion und der Binnenmarktstrategie wurde das bereits erwähnte Grünbuch am 10. Dezember 2015 vorgestellt. Die Kommission trachtet danach, dass Finanzdienstleistungen zukünftig EU-weit angeboten werden können. Derzeit sind derartige Produkte meist nur in jenem Land, wo sich der Wohnsitz befindet, abschließbar. Eine Mitnahme des Girokontos oder des Sparkontos in ein anderes EU-Land ist nahezu ausgeschlossen.
Mit der gleichzeitig begonnenen öffentlichen Konsultation will die Europäische Kommission Finanzdienstleistungen aus VerbraucherInnensicht beleuchten und ermitteln, wie der Wettbewerb, die Transparenz und die Auswahl gefördert werden können. Damit verbunden auch die Intention, dass es Unternehmen erleichtert werden soll, ihre Produkte in anderen EU-Ländern anzubieten. Das wiederum würde nach Ansicht der Kommission zu einer wesentlich breiteren Produktpalette für KonsumentInnen führen, die europaweit genützt werden könne. Sichergestellt werden soll laut der Kommission, dass bei Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen in einem anderen EU-Staat ein angemessener KonsumentInnenschutz und ein entsprechender Sicherheitsstandard vorhanden sind.
EU-Kommissar Jonathan Hill (verantwortlich für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion) meinte, dass durch die derzeit auf dem europäischen Markt in diesem Bereich vorhandenen Hindernisse, KonsumentInnen vielfach das beste Angebot nicht wählen können bzw. deutlich höhere Preise zahlen müssten. Ein einheitlicher Binnenmarkt würde es den KonsumentInnen ermöglichen, vom Wettbewerb zu profitieren und eine europaweite Wahlmöglichkeit der unterschiedlichen Finanzdienstleistungen ermöglichen.
Zusätzlich möchte die Europäische Kommission mit dieser Konsultation Marktauswirkungen der digitalen Technologien eruieren. Denn neben den Chancen, die sowohl KonsumentInnen als auch Unternehmen durch Nutzung digitale Dienstleistungen haben, bestehe eine Herausforderung hinsichtlich der Regulierung und des KonsumentInnenschutzes.
Aus Sicht der KonsumentInnen ist eine Wettbewerbssteigerung, eine dadurch mögliche Preisreduktion bzw. Produktvielfalt sicher ein Vorteil. Allerdings ist fraglich, ob alle KonsumentInnen die gleichen Zugangsmöglichkeiten haben – etwa, wenn moderne Kommunikationsmöglichkeiten nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Möglicherweise öffnet dies alles nur Finanzberatern ein weiteres Betätigungsfeld welches, durch Honorare bzw. Beratungsentgelte, schlussendlich zu einer Verteuerung und Mehrbelastung für KonsumentInnen führt. Denn bereits jetzt bestehen große Schwierigkeiten, den kompletten inländischen Markt zu überblicken. Darüber hinaus erscheint es notwendig, die Sicherheits- und Schutzstandards auf ein sehr hohes Niveau zu bringen. Fraglich in diesem Zusammenhang erscheint weiters, wie grenzüberschreitende Streitigkeiten kostengünstig für KonsumentInnen beigelegt werden können.
Weiterführende Informationen:
Grünbuch (nur auf Englisch verfügbar)
Teilnahme an der Konsultation (nur auf Englisch verfügbar)