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ZurückDie Pläne zur Errichtung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (EESS) kommen nicht überraschend. Bereits im sogenannten 5-Präsidenten-Bericht zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion wird festgehalten, dass ein EESS ein konsequenter und notwendiger nächster Schritt auf dem Weg zur Vollendung der europäischen Bankenunion ist. Bekanntlich geht es bei der Bankenunion darum, dass als Konsequenz aus den Erfahrungen im Zuge der Finanzkrise die Aufsicht über die größten, systemrelevanten Banken in der EU den nationalen Aufsichtsbehörden entzogen und der Europäischen Zentralbank übertragen wurde. Dadurch soll verhindert werden, dass Mitgliedsstaaten ihrer Aufsichtspflicht über Banken in ihrem Hoheitsgebiet nur zögerlich nachkommen, da sie „ihre“ Institute vor zu strengen Auflagen schützen wollen. Die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Aufsichtsstruktur sind nach Ansicht von Fachleuten positiv, die EZB scheint ihre Rolle als Kontrollorgan bisher gut zu erfüllen. Die zweite Säule der Bankenunion besteht aus europaweit einheitlichen Regeln, wie man mit gescheiterten Banken umgeht, so dass nicht wieder am Ende die SteuerzahlerInnen für das Versagen die Rechnung begleichen müssen.
Warum also jetzt noch als drittes Element eine europaweite Einlagensicherung für Bankguthaben? Bereits im Zuge der Finanzkrise wurde bereits beschlossen, dass im Falle einer Bankenpleite die Einlagensicherungssysteme der Mitgliedsstaaten garantieren müssen, dass Guthaben von Sparern bis zu einer Höhe von EUR 100.000 sicher sind. Man könnte also aus Sicht der NormalbürgerInnen meinen, dass damit ausreichende Sicherheit für die KleinsparerInnen gewährleistet ist. Die Kommission jedoch rechtfertigt ihren Vorschlag damit, dass im Falle einer größeren Bankenkrise in einem Mitgliedsland das nationale Einlagensicherungssystem in die Knie gehen könnte. Für so einen Fall soll im solidarischen Verbund das europaweite Einlagensicherungssystem einspringen und aushelfen.
Das europäische Einlagensicherungssystem soll bis zum Jahr 2024 schrittweise in 3 Etappen aufgebaut werden. In der ersten Stufe bis zum Jahr 2020 wird im Falle einer Bankenkrise in einem Land, bei der es tatsächlich aus dem nationalen Sicherungssystem zu Auszahlungen an die Sparer kommt und die nationalen Töpfe leer sind, ein bestimmter Betrag aus den europäischen Töpfen an das betroffene Mitgliedsland überwiesen. In der zweiten Etappe bis zum Jahr 2024 müssen in einem ähnlichen Fall die nationalen Reservetöpfe nicht vollständig geleert werden, dass europäische System greift dann schon früher. In der finalen Stufe ab 2024 schließlich werden Problemfälle ausschließlich aus dem europäischen System bezahlt.
In der Endphase soll das Europäische Einlagensicherungssystem Mittel in Höhe von 0,8% der Einlagen aller Banken der Bankenunion mobilisieren, dass wären im Vollausbau rund 43 Mrd. EUR. Dazu zahlen die Banken, je nachdem wie risikoreich ihre Geschäfte sind, über 8 Jahre gestreckt jährlich 12,5% des Zielvolumens des Fonds ein, bis er voll ist.
Der Vorschlag der Kommission muss jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union diskutiert und verhandelt werden. Wichtige Mitgliedsstaaten wie z.B. Deutschland sind skeptisch, da sie befürchten, dass ihre verhältnismäßig soliden Einlagensicherungssysteme für Bankenpleiten in anderen Mitgliedsländern gerade stehen müssen. Überzeugungsarbeit und Kompromisse werden daher noch notwendig sein.
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