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Das Europäische Parlament hat diese Woche in Straßburg neue Vorschriften für den Verkauf von Versicherungen in der Europäischen Union mit großer Mehrheit angenommen. VerbraucherInnen sollen damit besser geschützt werden. Geplant ist, dass die Vorschriften nicht nur die Versiche-rungsvermittler und – unternehmen treffen, sondern alle Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen. So sollen VerbraucherInnen zukünftig auch etwa beim Kauf einer Versicherung im Reisebüro oder beim Abschluss einer Polizze im Zuge einer Autoanmietung geschützt sein.

In dem angenommenen Vorschlag wurden etwa folgende Punkte festgelegt:

  • Versicherungsvertreiber sollen bei der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates in dem sie ihren Wohnsitz haben eingetragen werden.
  • Versicherungsunternehmen und Vertreiber müssen KundInnen über ihre Identität, Anschrift und das Register in dem sie eingetragen sind informieren.
  • Versicherungsvermittler haben eine Haftpflichtversicherung von mind. 1,25 Mio. Euro für jeden einzelnen Schadensfall und von 1,85 Mio. Euro für alle Schadensfälle abzuschließen.
  • Versicherungsvertreiber müssen jederzeit über eine finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, die 4% ihrer jährlichen Prämieneinnahmen (mindestens aber 18.750 Euro) beträgt. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Prämie oder ein Erstattungsbetrag an KundInnen gezahlt werden kann und diese keinen Schaden erleiden.
  • Versicherungsunternehmen müssen KundInnen über die Art der Vergütung, die ihre Angestellten beim Vertrieb von Versicherungsprodukten enthalten, informieren, ebenso über die Gesamtkosten des Versicherungsvertrages inkl. der Beratungs- und Dienstleistungskosten.
  • Zusätzlich müssen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags (der keine Lebensversicherung ist, wo bereits jetzt vergleichbare Regelungen gelten) KundInnen ein Informationsblatt mit standardisierten Informationen zur Versicherungsart, den vertraglichen Verpflichtungen, den abgedeckten und ausgeschlossenen Risiken sowie weiteren Elementen erhalten.
  • Ausgenommen von dieser Verschärfung sind Versicherungen, die eine Zusatzleistung zur Lieferung von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen darstellen und der Abdeckung des Schadens- oder Diebstahlrisikos dienen. Ebenso finden sie keine Anwendung, wenn die Prämie für die Versicherung (bei anteiliger Berechnung auf Jahresbasis) 600 Euro nicht übersteigt.

EU – Finanzmarktkommissar Jonathan Hill meinte, dass durch diese Richtlinie einerseits VerbraucherInnen besser verstehen würden, was für ein Produkt sie erwerben und andererseits VerkäuferInnen besser verstehen könnten, welches Versicherungsprodukt sie anbieten und verkaufen.

Den neuen Regelungen müssen nun noch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Eine Umsetzung ist dann innerhalb von 24 Monaten nötig.

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