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ZurückDer Bericht fasst zunächst die Erkenntnisse aus dem LuxLeaks-Skandal zusammen: In geheimen Steuerdeals (sogenannten Steuervorbescheiden) wird den Unternehmen vom Staat Luxemburg im Vorhinein ein bestimmter, extrem geringer Steuersatz zugesagt. Daraufhin verschieben diese ihre Gewinne nach Luxemburg und „ersparen“ sich so die Steuern in jenen Staaten, wo sie tatsächlich erwirtschaftet wurden. Solche Praxen werden als aggressive Steuerplanung oder Steuervermeidung bezeichnet, und sind im Gegensatz zu Steuerbetrug sogar legal. Und: auch in anderen EU-Staaten sind Steuervorbescheide durchaus gängige Praxis, mit denen die Staaten versuchen, Unternehmen anzulocken. Mit gravierenden Folgen für die Staatshaushalte: Laut einer Studie von Eurostat belaufen sich EU-weit die Verluste allein durch Steuervermeidung bei der Körperschaftssteuer auf 160 bis 190 Mrd Euro an Steuergeldern.
Zwar ist die Unternehmensbesteuerung alleinige Kompetenz der Mitgliedsstaaten, aber gerade die grenzübergreifenden Aktivitäten der Unternehmen machen eine europäische Kooperation notwendig. Daher soll der Bericht des Parlaments Ende des Jahres der Kommission vorgelegt werden, die dann bis Juni 2016 Rechtsetzungsvorschläge erstellen soll.
Die (zu beschließenden) Empfehlungen des Berichts gliedern sich in drei Teile: Transparenz, Koordinierung und Annäherung. Im Teil zu Transparenz findet sich etwa die wichtige Forderung nach länderspezifischer Berichterstattung durch multinationale Konzerne, dass also Konzerne offenlegen müssen, wie viele Steuern sie in jedem einzelnen Land ihrer Niederlassung bezahlen. Dadurch könnten Auffälligkeiten aufgedeckt werden. Außerdem fordert der Bericht in seiner jetzigen Form einen automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide zwischen den Staaten. Die Steuervorbescheide sollen ein Jahr nach ihrer Unterzeichnung öffentlich einsehbar gemacht werden. Eine weitere wichtige Forderung ist der Schutz von WhistleblowerInnen, also Personen aus dem privaten oder öffentlichen Sektor, die Informationen über Steuervermeidung oder –betrug im öffentlichen Interesse publik machen: Ohne sie wären Missstände wie bei LuxLeaks nicht bekannt geworden. WhistleblowerInnen haben oft mit schweren Folgen bis hin zu Strafprozessen zu kämpfen, da sie Geheimhaltungspflichten verletzen. Sie sollen in Zukunft geschützt werden.
Im Abschnitt über die Koordinierung von Steuerpolitik wird unter anderem eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuern bis Ende 2017 gefordert, damit die Gewinne mit einer einheitlichen Methode ermittelt werden können.
Im letzten Abschnitt, „Annäherung“, geht es um „Steueroasen“, für die der Berichtsentwurf eine einheitliche Definition fordert. Als Sanktion gegen Steuervermeidung wird vorgeschlagen, dass Unternehmen, die Steueroasen nutzen, von öffentlichen Subventionen und Aufträgen ausgeschlossen werden könnten.
Auch wenn der Entwurf des Berichtes schon einige wichtige Vorschläge für mehr Steuergerechtigkeit enthält, bleiben sie doch im engen Korsett der geltenden EU-Verträge gefangen: Denn solange die Mitgliedstaaten die alleinige Steuerhoheit behalten und es keine gemeinsamen Mindeststeuersätze gibt, bleibt der Wettbewerb über die geringste Unternehmensbesteuerung bestehen.
Weiterführende Informationen:
Eurostat-Studie zu Steuertrends in der EU (english only)