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ZurückJuncker-Kommission bekennt sich zu hohen Sozial- und Beschäftigungsstandards
Angesichts der Herausforderungen, vor denen Europa heute steht, kann es kein „Business as usual” geben, so steht es jedenfalls im neu aufgelegten Programm der EU-Kommission. Daraus folgt, dass sich die EU-Kommission mit dem vorliegenden Arbeitsprogramm zu mutigen, zielgenauen und pragmatischen Maßnahmen verpflichtet, die es ermöglichen, die Herausforderungen zu meistern und im Geiste europäischer Solidarität und Verantwortung gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Fest steht aber auch, so die Kommission, dass in vielen Bereichen sich die ehrgeizigen politischen Ziele – ein hohes Umweltschutzniveau, hohe Sozial- und Beschäftigungsstandards, Energiesicherheit, eine florierende Wirtschaft, von der alle profitieren, eine Migrationspolitik, die die gemeinsamen Werte widerspiegelt – nur durch einen gemeinsamen Ansatz auf europäischer Ebene erreichen lassen. Gerade die hohen Sozial- und Beschäftigungsstandards wurden aber in den letzten Jahren, auch durch Vorschläge der Kommission Barroso I und II immer wieder unterlaufen. Es ist daher umso erfreulicher, dass sich nun die Juncker-Kommission zu den hohen Sozial- und Beschäftigungsstandards in Europa bekennt.
Neue Impulse für Arbeitsplätze – gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Die Kommission erkennt in ihrem Arbeitsprogramm zu Recht an, dass es aller Anstrengungen bedarf, dass die Menschen wider in Beschäftigung kommen. Daher soll gerade die geplante Agenda für neue Kompetenzen lebenslange Investitionen in Menschen fördern – von der Berufs- und Hochschulbildung bis hin zum Erwerb von digitaler Kompetenz und Hochtechnologiekompetenz sowie von Lebenskompetenzen. Besonderes Augenmerk wird der Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern und dem Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen gelten. Die Richtlinie über Frauen in Leitungsorganen von Unternehmen sollte im Jahr 2016 verabschiedet werden. Darüber hinaus wird die Kommission ihre praktischen Arbeiten zur Förderung der Geschlechtergleichstellung fortführen. Begrüßenswert ist ebenfalls die Initiative der Kommission, die ArbeitnehmerInnenentsenderichtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass unfaire Praktiken, die einem Sozialdumping und einem Braindrain Vorschub leisten, unterbunden werden, indem sichergestellt wird, dass für gleiche Arbeit am gleichen Ort der gleiche Lohn gezahlt wird.
EU-Semester: Stärkerer Fokus auf Beschäftigung und Sozialschutz
Im Rahmen des EU-Semesters 2016 ist geplant, noch größeres Gewicht auf die Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz zu legen. Dazu will man eine europäische Säule sozialer Rechte errichten. Die Kommission verfolgt dabei zwei komplementäre Aktionslinien: Erstens, Modernisierung der bestehenden sozialpolitischen Rechtsvorschriften und Schließung vorhandener Lücken mit dem Ziel, dem heutigen Arbeitsumfeld Rechnung zu tragen und zu gewährleisten, dass bei neuen Arbeitsmodellen ein faires Gleichgewicht in den Beziehungen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen erhalten bleibt; Zweitens, ausgehend von bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten Festlegung sozialer Benchmarks, vor allem im Rahmen des Flexicurity-Konzepts, mit dem Ziel einer Aufwärtskonvergenz – insbesondere im Euro-Währungsgebiet – in Bezug auf das Funktionieren des Arbeitsmarktes, auf Qualifikationen und auf den Sozialschutz. Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen klingen die Vorschläge alle sehr logisch und nachvollziehbar. Wichtig wird aber dabei sein, dass die Kommission die SozialpartnerInnen auch bei all den Vorhaben einbezieht, denn nur dann werden konkrete Maßnahmen auch breite Zustimmung erhalten.
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