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ZurückPartizipative Wirtschaft oder Sharing Economy
Die Kommission betonte einerseits die Vorteile der sogenannten Sharing Economy, also etwa Diensten wie Airbnb oder Uber, da diese Wachstum ermöglichen und für die KonsumentInnen eine größere Auswahl und niedrigere Preise bedeuten. Andererseits unterstrich sie auch, dass die Rechte von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen geschützt und Steuern bezahlt werden müssten. Die Kommission plant im Jahr 2016 Leitlinien herauszugeben, wie geltendes Europarecht im Bereich der Sharing Economy anzuwenden ist, und ob es Bedarf nach neuer EU-Rechtsetzung gibt.
ArbeitnehmerInnen
Zum Schutz von ArbeitnehmerInnen wird auf auf das bereits angekündigte Paket zur grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften verwiesen. Dieses verspricht eine Verbesserung der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie und die bessere Koordination von Sozialleistungen.
VerbraucherInnen
Der grenzübergreifende Konsum von Waren und Dienstleistungen (in oder aus einem anderen Mitgliedstaat) soll in Zukunft nicht mehr mit unterschiedlichen Preisen oder Verkaufsbedingungen verbunden sein. Die Ungleichbehandlung von KonsumentInnen aufgrund ihres Wohnortes oder ihrer Staatsangehörigkeit innerhalb der EU soll abgeschafft werden.
KMU und Start-Up-Unternehmen
Da Unternehmen oft Probleme mit der Finanzierung hätten, wolle die Kommission neue Finanzierungsinstrumente, den Investitionsplan für Europa und die Kapitalmarktunion in Position bringen. Dies beinhalte die Vereinfachung von Mehrwertsteuer-Vorschriften, die Senkung der Kosten bei der Registrierung von Unternehmen, einheitliche Insolvenzvorschriften, und die Aufbereitung von Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf einer einzigen Website.
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