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ZurückImmer mehr KonsumentInnen buchen ihren Sommerurlaub oder Städtetrip im Internet. Bislang waren Personen die sich auf diesem Weg die Reise zusammengestellt haben weniger geschützt, als Reisende, die im klassischen Reisebüro den Vertrag unterzeichnet haben. Mit der nunmehr beschlossenen Richtlinie wurden die Schutzmechanismen vereinheitlicht. Nachstehend einige Punkte aus der Richtlinie, die innerhalb der nächsten zwei Jahre von den EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen ist:
- Die Ausweitung der Haftungs- und Informationspflichten der Reiseveranstalter sieht vor, dass UrlauberInnen genau in Kenntnis gesetzt werden müssen, wer verantwortlich ist, sollten Probleme bei der Reise auftreten.
- Für den Fall außergewöhnlicher Umstände (Stichwort Aschewolke), sind die Reiseveranstalter durch die Richtlinie verpflichtet, für bis zu 3 Nächte die Kosten für zusätzlich notwendige Übernachtungen zu bezahlen.
- Kostenloses Rücktrittsrecht bei Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 Prozent
- Die Definition einer Pauschalreise wurde konkretisiert. Erfasst sind nunmehr auch Click-through Angebote. Bei diesen werden die Daten (etwa: Name, E-Mailadresse, Zahlungsinformationen) der KonsumentInnen von einer Reise-Website auf eine andere Homepage übertragen, auf welcher dann die Buchung anderer touristischer Zusatzleistungen erfolgt.
In einigen Punkten konnte durchaus eine gewisse Verbesserung für KonsumentInnen erzielt werden. Anzunehmen ist jedoch, dass einige Reiseveranstalter versuchen werden, die Regelungen gezielt zu umgehen und die Anwendbarkeit der Richtlinieninhalte auszuschalten. Etwa wenn sie beim Click-trough System nicht alle Daten weiterleiten oder verschiedene Zahlungsmodalitäten vorsehen. Dies kann als Arbeitsauftrag für KonsumentInnenschutzorganisationen verstanden werden, die Vorgehensweise von Anbietern genau zu beobachten und Umgehungsgeschäfte aufzudecken.
Weiterführende Informationen:
Presseaussendung des EU-Parlaments (Englisch)