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Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Europäischen Kommission, teilte bei einer Pressekonferenz in dieser Woche unter anderem mit, dass die bisher bestehenden nationalen Systeme der Einlagensicherung - nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission – um eine Rückversicherung ergänzt werden sollen. Ein entsprechender Legislativvorschlag wird bis Ende 2015 erfolgen.

Das System der Einlagensicherung steigert grundsätzlich das Vertrauen von AnlegerInnen in die Banken und soll das Risiko eines Ansturms auf diese verhindern. Derzeit sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Bankeinlagen der BürgerInnen von unter 100.000 Euro pro Bank abzusichern. Die entsprechende Richtlinie (sie basiert auf der 1994 angenommenen und 2009 geänderte Richtlinie über Einlagesicherungssysteme) wurde 2014 erlassen und musste von den Mitgliedsstaaten bis 3. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden.

Neben Österreich haben Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Kroatien, Lettland, Ungarn, Portugal, Finnland und das Vereinigte Königreich die Maßnahmen umgesetzt. Gegen jene Staaten, welche die Richtlinie noch nicht zur Gänze umgesetzt haben, werden nun seitens der Kommission weitere Schritte eingeleitet.

Meist hängen die Banken und die nationalen Regierungen des Europäischen Raumes sehr eng zusammen - die Banken sind in der Regle die Hauptgläubiger des eigenen Staates. Die jüngste Krise verdeutlichte diese bisweilen unheilvolle Verbindung zwischen den Staatshaushalten und den inländischen Banken.

Der nunmehrige Vorstoß soll die vorhandenen Systeme der Einlagenabsicherung verbessern, indem der Schutz der AnlegerInnen europaweit erhöht wird und für die Banken im Binnenmarkt gleiche Bedingungen geschaffen werden.

Nun ist der genaue Inhalt des bis Ende 2015 in Aussicht gestellten Legislativvorschlags abzuwarten.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission