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ZurückKompromiss zu ISDS dank „großer Koalition“ angenommen – SozialdemokratInnen gespalten
Nachdem die Abstimmung der TTIP-Resolution um ein Monat nach hinten verschoben wurde, kam es diese Woche zum showdown in Straßburg: EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) und der TTIP-Berichterstatter Bernd Lange (SPD) verhandelten mit den ChristdemokratInnen einen Kompromiss zu ISDS aus, der ISDS durch ein „neues Verfahren“ „ersetzen“ will, um InvestorInnenschutz zu garantieren. Im Gegensatz zu vielen anderen SozialdemokratInnen hat die gesamte SPÖ-Delegation weder dem Änderungsantrag, noch der gesamten Resolution zugestimmt. Dennoch wurde sie mit einer Mehrheit von 436 zu 241 Stimmen angenommen. Die SPÖ-Abgeordnete Evelyn Regner argumentierte, dass „eine Reform der privaten Schiedsgerichte“ nicht reiche und die österreichischen SozialdemokratInnen daher „dem verwässerten Kompromiss nicht zustimmen“ konnten. Bernd Lange argumentierte jedoch, dass „sein“ Bericht zahlreiche Errungenschaften für die BürgerInnen enthalte, so z.B. die Forderung nach der Umsetzung der internationalen ILO Kernarbeitsnormen auf beiden Seiten des Atlantiks. Von diesen acht grundsätzlichen Standards, zu denen unter anderem das Recht zu Kollektivverhandlungen zählt, haben die USA derzeit nur zwei ratifiziert (gegen Zwangsarbeit und die schlimmsten Formen der Kinderarbeit).
„NO 2 ISDS!“ Kampagne der AK ein Erfolg
Im Rahmen der AK-Kampagne gegen Konzernprivilegien („NO 2 ISDS!“) konnten über 45.000 digitale Unterschriften gesammelt werden, die den EU-ParlamentarierInnen regelmäßig zugesandt wurden. Trotz der berechtigten Kritik am Kompromiss darf nicht vergessen werden, dass ohne die laute Stimme der Zivilgesellschaft mit Sicherheit ein anderes Ergebnis zu erwarten gewesen wäre. Klar ist, dass die ursprünglichen Pläne der Kommission, Pseudogerichte zu ermöglichen, die in verschlossenen Hinterzimmern souveräne Staaten zu Millionenzahlungen an ausländische Firmen verpflichten können, gestorben sind.
Prinzipielles Problem bleibt: weiterhin Privilegien für ausländische Firmen
Der grundsätzliche Einwand von AK und ÖGB, dass es demokratiepolitisch inakzeptabel ist, ausländischen Unternehmen einseitige Sonderklagsrechte gegenüber der Allgemeinheit zuzugestehen, bleibt jedoch aufrecht. Während die Unternehmen überhaupt kein Risiko eingehen – sie treten nämlich nur als potentielle AnklägerInnen auf und tragen auch meist nicht die Kosten der Verfahren – kann der Staat im besten Fall nur „nicht verlieren“, aber niemals etwas gewinnen. Für Verstöße ausländischer InvestorInnen gegen Menschen- oder ArbeitnehmerInnenrechte gibt es nämlich keine Sondergerichtsbarkeit! Warum so viele PolitikerInnen sich daher für derartige Schiedsgerichte aussprechen, die vor allem dazu dienen, Staaten (finanziell) zu schwächen, bleibt rätselhaft. Die Bevorzugung ausländischer Unternehmen gegenüber inländischen stellt zudem eine Diskriminierung der KMU dar, die laut zahlreichen WirtschaftsvertreterInnen die angeblichen HauptprofiteurInnen von TTIP wären.