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ZurückMehr Konsultationen, Folgenabschätzungen und Qualitätsstandards
Die Kommission plant, in Zukunft öfters sogenannte „öffentliche Konsultationen“ durchzuführen, bei denen jede/r ihre/seine Meinung zu den Vorhaben der Behörde abgeben kann. Darunter sollen nicht mehr ausschließlich Gesetzesvorhaben fallen, sondern auch Roadmaps, Evaluierungen und sogenannte „delegierte Rechtsakte“, die bis jetzt weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erlassen wurden. Weiters soll die Qualität und Häufigkeit von Folgenabschätzungen geplanter Gesetze verbessert bzw. ausgedehnt werden. Neben den ökonomischen Aspekten (Stichwort Verwaltungslast) werden auch soziale und ökologische Effekte miteinbezogen werden. Die Kommission hat den Kogesetzgebern (Rat und Parlament) einen Vorschlag unterbreitet, der diese verpflichten soll, ihre Abänderungsanträge ebenfalls derartigen Tests zu unterziehen. Es handelt sich hierbei um eine geplante Interinstitutionelle Vereinbarung, der alle drei Organe zustimmen müssen. Ob derartige neue Hürden für die Gesetzgebung das Ziel der Initiative erreichen werden, nicht nur bessere, sondern auch einfachere Gesetze zu erlassen, ist fraglich.
Sozialpartnerschaft behält Sonderstellung, trotzdem kritische Punkte
Die Idee, Sozialpartnerabkommen auf europäischer Ebene, die nach Art. 155 AEUV vom Rat als Gesetze beschlossen werden können, „klassischen Folgeabschätzungen und Konsultationen zu unterwerfen, wurde nicht umgesetzt. Das könnte mit den massiven Protesten der nationalen Gewerkschaften und des europäischen Gewerkschaftsbundes zusammenhängen. In dem veröffentlichten Text erkennt die Kommission an, dass aufgrund der vertraglich abgesicherten besonderen Rolle der Sozialpartner weitere Konsultationen nicht notwendig sind.
Problematischer ist zu bewerten, dass die Kommission an ihrem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ festhalten will. Für Klein- und Kleinstunternehmen sollen, „wann immer dies möglich und sinnvoll ist“, „weniger strenge Regeln“ anwendbar sein. Grundsätzlich umfasst dies also auch ArbeitnehmerInnenschutzrechte. Dass Angestellte in kleineren Unternehmen weniger Schutzbestimmungen unterworfen sein sollen wird von der AK und den Gewerkschaften seit langem abgelehnt.
Die Kommission will weiters erreichen, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in Zukunft auf das sogenannte „gold plating“ verzichten. Dies meint, dass Nationalstaaten zusätzliche Bestimmungen beschließen, die über die Mindeststandards der EU-Gesetze hinausgehen. Wörtlich heißt es dazu, dass der „Nutzen dadurch erhöht werden [mag], den Unternehmen [...] können jedoch auch zusätzliche unnötige Kosten entstehen“. Angesichts der meist höheren österreichischen Standards im Arbeitsrecht und KonsumentInnenschutz stellt sich hier die Frage, ob die Kosten derartiger Regelungen auch als „unnötig“ angesehen werden.
AK und ÖGB Gründungsmitglieder des „Better Regulation Watchdog“
Gemeinsam mit 50 PartnerInnen, darunter BEUC (Europäischer Konsumentenschutz) und UNI Europa (Europäische Gewerkschaft der Privatangestellten), haben ÖGB und AK ein Netzwerk gegründet, um die Aktivitäten im Rahmen der Better Regulation Initiative zu überwachen („Watchdog“). Dies hat sich bereits im Vorfeld bewährt, da „geleakte“ Dokumente schnell ausgetauscht werden und Stellungnahmen an relevante Akteure geschickt werden konnten. Da es sich bei Better Regulation um eine „lebende“ Initiative handelt ist davon auszugehen, dass der Watchdog auch in der Zukunft benötigt wird. So sollen z.B. im Rahmen des REFIT-Programms laufend Gesetze auf ihre „Tauglichkeit“ geprüft werden. Die Plattform wird somit ein Gegengewicht zum dominanten privatwirtschaftlichen Einfluss bilden, und besonders darauf achten, dass vermeintliche Optimierungsmaßnahmen der Kommission nicht auf Kosten der BürgerInnen gehen.
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