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Diese Woche präsentierte die Europäische Kommission ihre Pläne zur Schaffung des digitalen Binnenmarkts. Dabei handelt es sich um ein Bündel an Maßnahmen, welche die Möglichkeiten für Unternehmen und KonsumentInnen, an einem europäischen Markt für digitale Produkte und Dienstleistungen teilzunehmen, verbessern sollen. Die EU soll in Zukunft unter anderem in den Bereichen des Versandhandels, von Geoblocking, der Mehrwertsteuereinhebung und des Urheberrechts einheitlichere Standards setzen. Dies werde laut der Kommission zu billigeren Preisen, besserer rechtlicher Absicherung und Wachstum und Beschäftigung führen. Unklar bleibt die Linie der EU-Behörde zu Plattformen wie WhatsApp oder Skype.

Langfristige Strategie als Mosaik an Einzelmaßnahmen

Die von Andrus Ansip (Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt) und Günther Oettinger (Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft) vorgestellte Kommissionsmitteilung verspricht BIP-Steigerungen von bis zu 415 Mrd. Euro, sollten digitale Hürden in Europa überwunden werden können. Neben Neuerungen im Vertragsrecht für Online-Handel, Erleichterungen bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer beim Versand ins EU-Ausland, dem Ende der bestehenden Mehrwertsteuerbefreiung von kleinen Sendungen aus Drittstaaten sieht die Kommission auch Handlungsbedarf in der Offline-Welt. So soll der zwischenstaatliche Paketversand innerhalb der Union unter die Lupe genommen werden, der nach Ansicht der Kommission durch seine hohen Preise ein wesentliches Hindernis für den europäischen Online-Versandhandel darstellt. Durch effektivere Aufsicht und Preistransparenz will die Kommission nach einer Konsultation hier Verbesserungen schaffen. Weitere Initiativen betreffen die Frequenzvergabe im Mobilfunkbereich, Cyber-Security und Datenschutz, den freien unionsweiten Datenverkehr und -handel, die digitalen Qualifikationen der BürgerInnen sowie die europäische Zusammenführung elektronischer Behördenwege (e-government).

Geoblocking, Urheberrecht und „Online-Plattformen“

Aufgrund der Bedeutung für den Alltag, haben die Pläne zu Geoblocking und Urheberrecht viel öffentliches Interesse erfahren. Ansip „hasst“ nach eigenen Angaben Geoblocking und will in seiner Strategie „ungerechtfertigtes“ Blockieren von Internetinhalten aufgrund des geographischen Standorts des user verbieten. Dies sei derzeit nicht nur bei Film- und Fernsehplattformen üblich, sondern auch im Handel. Die Preise bei Mietwagenfirmen richten sich z.B. oft nach dem Land, in dem der Mieter die Online-Reservierung vornimmt.

„Gerechtfertigtes“ Geoblocking liege jedoch vor, wenn nationale Vorschriften gewisse Angebote verbieten (z.B. Glücksspiel in manchen Ländern), aber auch wenn für den/die AnbieterIn ohne territoriale Restriktionen höhere Kosten entstünden. Ob darunter auch Angebote wie die ORF Tvthek oder Netflix fallen, die bestimmte Inhalte in bestimmten Ländern nicht anbieten können, bleibt unklar. Eine Reform des Urheberrechts soll jedenfalls sicherstellen, dass zuhause erworbene Inhalte in der gesamten EU konsumiert werden können und dass der Kauf von Musik oder Filmen auch von ausländischen AnbieterInnen möglich wird.

Noch unklarer ist die Mitteilung der Kommission bei „Online-Plattformen“, zu denen Suchmaschinen, aber auch Social Media (also z.B. WhatsApp) gezählt wird. Diese stünden teilweise im Wettbewerb mit traditionellen, regulierten Telekomunternehmen ohne denselben gesetzlichen Vorschriften zu unterliegen. Hier soll in Zukunft – ebenfalls nach einer Konsultation - für „gleiche Ausgangsbedingungen“ gesorgt werden.

AK kritisch bei KonsumentInnenschutz im Versandhandel und Cloud Computing

Kritisch sieht die AK vor allem „Vereinfachungen“ im KonsumentInnenschutzbereich. Die geplante Möglichkeit für VerkäuferInnen, im Online-Handel auf ihr eigenes innerstaatliches Recht beim Versand ins Ausland zurückzugreifen, wird von der AK abgelehnt. Dem Plan, Big Data und Cloud-Dienste durch gesetzliche Maßnahmen zu forcieren, begegnet die AK angesichts der Gefahr für Privatsphäre und Datenschutz ebenfalls mit Skepsis.