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Diese Woche stellte die Handelskommissarin Cecilia Malmström im EU-Parlament ihre Vorschläge für eine Reform der umstrittenen privaten Schiedsgerichte (ISDS) in TTIP vor. Parallel dazu veröffentlichte das deutsche Wirtschaftsministerium sein Modell eines ständigen „Investitionsgerichtes“, das anstelle von ISDS im Handelsabkommen mit den USA eingerichtet werden soll. Das Parlament, das am 9. Juni über die TTIP-Verhandlungsempfehlungen abstimmen soll, bleibt weiterhin gespalten.

Kritik an ISDS zeigt Wirkung

Wie bereits angekündigt, reagierte die Europäische Kommission diese Woche auf die massive Kritik von ArbeitnehmerInnenvertretungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie der Medien und breiten Öffentlichkeit an ISDS. Die EU-Behörde identifizierte vier Punkte, bei denen Verbesserungen zum derzeitigen Vorschlag notwendig seien. Dazu gehören die Verankerung des staatlichen Rechts auf Regulierung, die Auswahl von SchlichterInnen aus einem vorab erstellten „Pool“ von qualifizierten JuristinInnen, die Einrichtung eines Berufungsmechanismus, und die Vermeidung von doppelten Klagemöglichkeiten über ISDS-Schiedsgerichte und die nationalen Rechtssysteme. Langfristig müsse über ein ordentliches Gericht nachgedacht werden, das auch für andere Handelsabkommen offen sein könne.

Vizekanzler Gabriel veröffentlicht Alternativvorschlag zu ISDS

Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel veröffentlichte fast gleichzeitig einen detaillierten Vorschlag für die Schaffung eines ständigen Investitionsgerichts, der vom Völkerrechtsprofessor Markus Krajewski ausgearbeitet wurde. Neben dem „Recht auf Regulierung“ setzt Gabriel auf Nichtdiskriminierungsstandards für ausländische InvestorInnen. Statt Ad-hoc-Schiedsgerichten des ISDS-Systems soll InvestorInnenschutz durch bilaterale Gerichte mit eigenen RichterInnen gewährleistet werden, die auch der Überprüfung durch ein zu gründendes Aufsichtsorgan unterliegen. Ähnlich wie beim Malmström-Vorschlag plädiert der Minister für einen Mechanismus, der mehrfache Klagen über ISDS und nationale Systeme unmöglich macht. Nach einem Treffen von sozialdemokratischen MinisterInnen im Februar erwartet sich Gabriel Unterstützung aus Frankreich, Schweden, den Niederlanden, Luxemburg, Dänemark.

Parlament zeigt sich eher kritisch, AK lehnt ISDS weiterhin ab

Bei der Präsentation der ISDS-Reform durch die Kommissarin im Europäischen Parlament blieben die Positionen beinahe unverändert. Während die EVP-Schattenberichterstatterin Godelieve Quisthoudt-Rowohl auf die Vorschläge Malmströms eher zurückhaltend reagierte und insbesondere einen ständigen Gerichtshof als langfristiges Ziel bezeichnete, sprachen sich Linke und Grüne weiterhin gegen ISDS – auch in einer reformierten Form – aus. Investitionsschutz sei ein unnötiges Privileg für Firmen, man müsse stattdessen vor allem darüber reden, wie man diese bei Verfehlungen im Arbeits-, Umwelt und Steuerbereich in die Pflicht nehmen könne. Der sozialdemokratische Ausschussvorsitzende Bernd Lange begrüßte die meisten Vorschläge Malmströms grundsätzlich, sah aber noch einigen Klärungsbedarf v.a. beim Verhältnis von ISDS-neu zu den nationalen Rechtssystemen und bei der notwendigen Gleichstellung ausländischer mit inländischen InvestorInnen. Erstere dürften durch ISDS nicht bevorzugt werden. Zusätzlich müsse man darüber nachdenken, den „NutzerInnen“ von ISDS auch gewisse Pflichten (z.B. im sozialen Bereich) aufzuerlegen. Jörg Leichtfried (SPÖ), der vom Vorsitzenden als „kritische Stimme aus Österreich“ eingeführt wurde, warnte ebenfalls vor der Bevorzugung ausländischer InvestorInnen und betonte, dass in einem „neuen“ ISDS-System „SchlichterInnen“ durch unabhängige „RichterInnen“ mit entsprechenden Qualifikationen ersetzt werden müssten.