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Vergangene Woche versuchte die lettische Ratspräsidentschaft wieder Bewegung in die Roaming-Debatte zu bringen, die in den letzten Monaten in den Hintergrund gerückt war. In ihrem Vorschlag, der gemeinsam mit den anderen DiplomatInnen des Rats erstellt wurde, ist vorgesehen, die Roaming-Abschaffung bis 2018 zu verzögern. Das Europäische Parlament hatte sich im April 2014 für ein Ende von Roaming innerhalb der EU ab Dezember 2015 ausgesprochen.
Am 3. April 2014 sprach sich das Europäische Parlament dafür aus, Roaming-Zuschläge innerhalb der EU mit 15. Dezember 2015 für Anrufe, SMS und Datendienste abzuschaffen. Diese Dienstleistungen sollten Handy-KundInnen, die sich in den Mitgliedstaaten der EU aufhalten, so verrechnet werden, als wären sie im Inland in Anspruch genommen worden. Schon damals war eine sogenannte „Fair Use“ Klausel vorgesehen: Nur in bestimmtem Ausmaß würde man in anderen Mitgliedstaaten wie im Inland behandelt werden um Preiserhöhungen zu verhindern.
Der Vorschlag der Kommission vom September 2013, auch Anrufe (vom Festnetz oder Handy) und SMS in andere EU-Länder so zu behandeln wie inländische Gespräche bzw. Nachrichten, wurde vom Parlament im April verworfen.

Nachdem in den letzten Monaten wenig über das Thema zu hören war, brachte die lettische Ratspräsidentschaft einen Entwurf ein, der vorsieht, dass europäische MobilfunkkundInnen ab Ende dieses Jahres ein kleines Kontingent an „Gratis-Roaming“ erhalten. Im Text ist die Rede von 5 Minuten Telefonie (aktiv oder passiv), 5 SMS und 5 MB pro Tag zumindest 7 Tage lang. Innerhalb der genannten Grenzen zahlen die VerbraucherInnen so viel, als wären sie zuhause. Darüber hinaus soll es wie bisher Roaming-Aufschläge geben, die Rede ist von EUR 0,05 pro Minute (aktiv) bzw. MB und EUR 0,02 pro SMS. Auch passive Anrufe werden nach Aufbrauchen des Kontingents gebührenpflichtig bleiben.

2018 sollen dann die Roaming-Aufschläge nach einer Evaluierung der Kommission „endgültig“ auslaufen. Als Begründung für den Kompromissvorschlag gibt der Rat an, dass es seitens der Mitgliedstaaten Ängste gebe, dass „Roam like at home“ zu höheren Preisen im Inland führen könnte. Der Markt müsse dafür erst behutsam vorbereitet werden, weshalb auch neue Regelungen im Großhandelsbereich kommen werden.
Das Thema „Anrufe/SMS ins Ausland“ wird gar nicht mehr angesprochen – es ist also in jedem Fall anzunehmen, dass ein Gespräch bzw. eine Kurznachricht von München nach Salzburg nach wie vor erheblich teurer sein wird als von München nach Berlin.

Weiterführende Informationen:

Detaillierter Gesetzesvorschlag des Rates zu Roaming (Englisch)