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Diese Woche diskutierte das Kollegium der Kommission über Maßnahmen zur effektiveren Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen. Die Debatte stand auch in Zusammenhang mit der Untersuchung begünstigender Steuerregelungen für multinationale Konzerne in vier Mitgliedstaaten bezüglich unerlaubter staatlicher Beihilfen. Die geplanten Maßnahmen sollen in mehreren Schritten erfolgen und schon im März anlaufen.

Vizepräsident Dombrovskis erläuterte nach dem dieswöchigen Kollegiumstreffen der KommissionsmitgliederInnen das Problem, dass multinationale Unternehmen Methoden zur Steuervermeidung entwickelt hätten, durch die den Mitgliedstaaten wichtige Einnahmen entgehen würden.

Die Kommission habe sich in ihrem Arbeitsprogramm das Ziel festgesetzt, derartige Praktiken zu unterbinden. Das Prinzip, das alle kommenden Maßnahmen zur Körperschaftsbesteuerung anleite sei, dass Unternehmensgewinne dort besteuert werden müssen, wo sie erwirtschaftet werden.

Im März soll deshalb der erste Gesetzesvorschlag über den automatischen Austausch von Informationen über verbindliche Steuervorbescheide eingebracht werden. Unter den derzeitigen Regelungen sei es für nationale Steuerbehörden nicht möglich herauszufinden, wo Gewinne tatsächlich erwirtschaftet werden. Weiters sollen bis dahin Vorschläge zu öffentlicher Steuertransparenz erarbeitet werden.

Die Diskussion über gemeinsame Regeln bezüglich einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage sei seit dem CCCTB-Vorschlag (Common Consolidated Corporate Tax Base) aus dem Jahr 2011 nicht vorangekommen. Als Grund nannte der Kommissar „Sensibilitäten“ der Mitgliedstaaten, die auch verantwortlich für die Blockade im Rat seien. In den nächsten Monaten will die Kommission neue Vorschläge in dieser Hinsicht erarbeiten, zurzeit sei man im Konsultationsmodus. Auch „faire“ Unternehmensbesteuerung soll im zweiten Paket, das im Sommer veröffentlich werden wird, eine Rolle spielen.

Die Richtlinie 77/799/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten theoretisch schon seit 1977 zum Austausch von Steuerdaten, die für andere Mitgliedstaaten in Hinblick auf Steuervermeidung relevant sein könnten. Weder die Kommission noch die Behörden haben der Direktive besondere Beachtung geschenkt, weshalb Anfang Februar ein Sonderausschuss im Europäischen Parlament beschlossen wurde.