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Diese Woche wurde im Plenum des EU-Parlaments die spannende Frage diskutiert, ob MitarbeiterInnen finanziell an Unternehmen beteiligt werden sollen. An der Aussprache nahm die zuständige Kommissarin Jourová teil, die keinen Hehl daraus machte, dass sie einer MitarbeiterInnenbeteiligung (MAB) nur Positives abgewinnen könne. Einen Gesetzesvorschlag von der EU-Kommission wird es diesbezüglich erst 2016 geben, dieser wird aber nur in Form einer Empfehlung zustande kommen, da die MAB auch weiterhin ein freiwilliges Instrument bleiben und nicht von der EU-Kommission verordnet werden soll.

Jourová: MAB steigert Motivation, schafft Beschäftigung, darf aber kein Ersatz für Löhne sein!

Die Debatte über die Beteiligung der MitarbeiterInnen am Unternehmen, so z.B. in Form von Aktien, ist in Europa immer wieder ein Dauerbrenner. Die BefürworterInnen, darunter auch die dafür zuständige Kommissarin Jourová, sehen darin die Möglichkeit, unter anderem die Motivation der MitarbeiterInnen zu steigern, da sie sich dadurch mit dem Unternehmen stärker identifizieren würden. Jourová sprach sich aber auch klar dafür aus, dass die MAB neben der Entlohnung weiterbestehen müsse und nicht als Ersatz gesehen werden dürfe. Die Einbindung der SozialpartnerInnen sieht sie ebenfalls als unerlässlich. Gerade auf die ging Jutta Steinruck, MdEP von der SPD, ein und nannte als Vorzeigebeispiel die voestalpine-MitarbeiterInnenbeteiligung, wo seit dem Jahr 2000 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eigenen Aktienbesitz am Kapital der voestalpine AG beteiligt sind. Die MAB der voestalpine zeichnet sich speziell dadurch aus, dass 23.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 22,3 Mio. Stück Aktien halten, mit 13,7% der Stimmrechte zweitgrößter Aktionär der voestalpine AG sind und dies europaweit das einzige Modell mit internationaler Stimmrechtsbündelung bei individuellem Aktienbesitz ist. Man kann dieses Modell zu Recht als beispielhaft für die gelebte „innerbetriebliche SozialpartnerInnenschaft“, für welche die voestalpine bekannt ist, bezeichnen.

MAB birgt aber auch Gefahren

Dass MAB nicht ganz risikolos ist, ist sehr gut bekannt. So können Kurseinbrüche an den Aktienbörsen oder Insolvenzen bei vielen beteiligten Beschäftigten zu Wertverlusten führen. Themen, die die Kommissarin ebenfalls als problematisch ansieht. Fakt ist auch, dass eine MAB bei einer Aktiengesellschaft ganz anders ausgestaltet sein kann, als bei kleineren und mittleren Betrieben (KMUs). Daher ist es auch wichtig, die richtigen Spielregeln festzulegen und den unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen. So sind in Österreich ca. 1,5% der Beschäftigten an ihren Unternehmen beteiligt. Österreich weist damit im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie Frankreich oder Großbritannien, wo fast 30% der Beschäftigten beteiligt sind, eine eher unterdurchschnittliche Beteiligungsquote auf. Diesen Umstand will die Kommissarin Jourová auch berücksichtigen und von Seiten der Kommission keinen legislativen Vorschlag zur MAB vorlegen. 2016 werden lediglich unverbindliche Empfehlungen ausgesprochen werden, an denen sich die Mitgliedstaaten orientieren können und das Instrument der MAB somit ein freiwilliges bleibt.

Weiterführende Information:

Studie der EU-Kommission zu MitarbeiterInnenbeteiligung (nur auf Englisch verfügbar)

AK INFO zur Mitarbeiterbeteiligung