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ZurückIm September 2013 wurde das Freihandelsabkommen zwischen EU und Singapur als abgeschlossen erklärt. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Abkommen nur Güter und Dienstleistungen – das war der Europäischen Kommission offenbar zu wenig. Es wurde daher ein Kapitel zu Investitionsschutz nachverhandelt. Dieses wurde nun Ende Oktober der Öffentlichkeit präsentiert. Seitens AK wurden Vorgehen und Inhalt stark kritisiert. Auch im Handelsausschuss des Europäischen Parlaments wurde letzte Woche eingehend über das Abkommen diskutiert.
Die Sonderklagsrechte für ausländische InvestorInnen (Stichwort ISDS), welche zu einer massiven Einschränkung der politischen Handlungsspielräume von Regierungen führen, stoßen seitens AK, Gewerkschaften, NGOs und Zivilgesellschaft auf breite Ablehnung. Dies wurde u.a. auch durch die enorme Teilnahme (knapp 150.000 Teilnahmen) zur öffentlichen Konsultation zu ISDS im Abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) deutlich.
ISDS ist Bestandteil in den Abkommen mit Kanada, den USA und Singapur
Diese Sonderrechte sollen aber nicht nur in TTIP Eingang finden, sondern sind auch Teil der Abkommen mit Kanada (CETA) und mit Singapur. Letztere betrachtet die Kommission als abgeschlossen, obwohl die Ergebnisse der Konsultation noch gar nicht vorliegen. Dieses Vorgehen wird nicht nur von der AK heftig kritisiert, sondern war auch Thema im Handelsausschuss des EU-Parlaments.
ISDS im Singapur Abkommen auch im EP sehr umstritten
Die niederländische EP-Abgeordnete Mineur (GUE) zeigte sich besorgt, dass durch dieses Abkommen erstmals ISDS auf europäischer Ebene eingeführt würde und verwies auf die breite Ablehnung, sichtbar geworden in der öffentlichen Konsultation. Dazu meinte der Vertreter der Kommission lediglich, dass die Ergebnisse der Konsultation für das Singapur-Abkommen insofern irrelevant sind, weil als hier gezielt nach Umständen, die die USA betreffen, gefragt wurde. Zudem verwies er auf das Verhandlungsmandat der Kommission und stellte klar, dass sie auch davon nicht abweichen werden. Wichtig sei auch, dass die Abkommen kohärent sind und nicht für jeden Staat etwas anderes gelte. Auch die britische EP-Abgeordnete Kirton-Darling (S&D) stellte fest, dass immer nur über die Rechte und nie über die Pflichten von InvestorInnen gesprochen wird. Eine Anbindung an die multinationalen Richtlinien der OECD, die allerdings nicht verbindlich durchsetzbar sind, wäre für sie ein erster Schritt. Weiterer Diskussionspunkt war die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes durch die Kommission.
Breite Kritik aus den Mitgliedstaaten stößt der Europäischen Kommission sauer auf
Die Kommission will nämlich mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs klären, ob das Investitionskapitel im Singapur-Abkommen die Zustimmung aller nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten braucht, oder ob die Zustimmung des Europäischen Parlamentes reicht. Klare Forderung vieler Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, ist, dass sämtliche Abkommen sogenannte „gemischte Abkommen“ sein müssen, also Abkommen, die sowohl von den nationalen Parlamenten als auch vom Europäischen Parlament genehmigt werden müssen. Es bleibt spannend, wie der Europäische Gerichtshof das sieht.
Weitere Informationen:
AK und ÖGB Brief zu den Investitionsschutzbestimmungen im EU-Singapur-Abkommen (nur in Deutsch verfügbar)
AK und ÖGB Beitrag zur öffentlichen Konsultation ISDS in TTIP
www.no2isds.eu
ISDS ist Bestandteil in den Abkommen mit Kanada, den USA und Singapur
Diese Sonderrechte sollen aber nicht nur in TTIP Eingang finden, sondern sind auch Teil der Abkommen mit Kanada (CETA) und mit Singapur. Letztere betrachtet die Kommission als abgeschlossen, obwohl die Ergebnisse der Konsultation noch gar nicht vorliegen. Dieses Vorgehen wird nicht nur von der AK heftig kritisiert, sondern war auch Thema im Handelsausschuss des EU-Parlaments.
ISDS im Singapur Abkommen auch im EP sehr umstritten
Die niederländische EP-Abgeordnete Mineur (GUE) zeigte sich besorgt, dass durch dieses Abkommen erstmals ISDS auf europäischer Ebene eingeführt würde und verwies auf die breite Ablehnung, sichtbar geworden in der öffentlichen Konsultation. Dazu meinte der Vertreter der Kommission lediglich, dass die Ergebnisse der Konsultation für das Singapur-Abkommen insofern irrelevant sind, weil als hier gezielt nach Umständen, die die USA betreffen, gefragt wurde. Zudem verwies er auf das Verhandlungsmandat der Kommission und stellte klar, dass sie auch davon nicht abweichen werden. Wichtig sei auch, dass die Abkommen kohärent sind und nicht für jeden Staat etwas anderes gelte. Auch die britische EP-Abgeordnete Kirton-Darling (S&D) stellte fest, dass immer nur über die Rechte und nie über die Pflichten von InvestorInnen gesprochen wird. Eine Anbindung an die multinationalen Richtlinien der OECD, die allerdings nicht verbindlich durchsetzbar sind, wäre für sie ein erster Schritt. Weiterer Diskussionspunkt war die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes durch die Kommission.
Breite Kritik aus den Mitgliedstaaten stößt der Europäischen Kommission sauer auf
Die Kommission will nämlich mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs klären, ob das Investitionskapitel im Singapur-Abkommen die Zustimmung aller nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten braucht, oder ob die Zustimmung des Europäischen Parlamentes reicht. Klare Forderung vieler Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, ist, dass sämtliche Abkommen sogenannte „gemischte Abkommen“ sein müssen, also Abkommen, die sowohl von den nationalen Parlamenten als auch vom Europäischen Parlament genehmigt werden müssen. Es bleibt spannend, wie der Europäische Gerichtshof das sieht.
Weitere Informationen:
AK und ÖGB Brief zu den Investitionsschutzbestimmungen im EU-Singapur-Abkommen (nur in Deutsch verfügbar)
AK und ÖGB Beitrag zur öffentlichen Konsultation ISDS in TTIP
www.no2isds.eu