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Diese Woche fand in Luxemburg eine Ratssitzung der europäischen VerkehrsministerInnen statt. Eines der Hauptthemen war dabei das vierte Eisenbahnpaket. Dieses Eisenbahnpaket, sieht laut Wunsch der Kommission neue Zugangskriterien für das Schienennetz (völlige Öffnung des nationalen Personenverkehrs) sowie eine Änderung der Ausschreibungsverfahren (Verbot der Direktvergabe) vor. Dieser geplanten Liberalisierung steht die AK weiterhin ablehnend gegenüber.
Bereits seit einigen Jahren verfolgt die Europäische Kommission eine Liberalisierungsstrategie für die Bahn, dabei werden Stück für Stück gesellschaftspolitische Ziele den wirtschaftspolitischen geopfert. Wunsch der Kommission ist es, die verbleibenden Hindernisse für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums abzubauen. Das wiederum bedeutet nichts anderes als eine weitere Liberalisierung des Bahnsektors und dies ist aus Sicht der AK klar abzulehnen. Eine weitere Liberalisierung bringt negative Folgen für Beschäftigte, Unternehmen sowie für Bund und Länder als AuftraggeberInnen des öffentlichen Verkehrs. Zu erwarten sind drastische Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und langfristige Preissteigerungen für KundInnen. Zudem ist davon auszugehen, dass sich zukünftig die Privatunternehmen die gewinnträchtigen Strecken herauspicken, während für die öffentlichen Bahnen die wenig lukrativen Routen übrig bleiben, die aber aus verkehrspolitischen Gründen trotzdem bedient werden.

Im Februar 2014 wurde das vierte Eisenbahnpaket im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit konservativer und liberaler Abgeordneter beschlossen, aufgrund von zahlreichen Änderungen konnten etliche Giftzähne gezogen werden. So wurde zum Beispiel das „Unbundling“, also die Zerschlagung von Bahngesellschaften, die beispielsweise Netzwartung und Schienenverkehr selbst betreiben, verhindert. Auch die geplante Einschränkung des Streikrechts konnte abgewendet werden.

Mit großer Spannung wurde nun in den letzten Monaten die Diskussion im Rat verfolgt. Der Rat hatte bislang nur über die technische Säule (Interoperabilität, Eisenbahnsicherheit und Eisenbahnagentur) verhandelt. Noch nicht behandelt wurde bisher die noch heiklere politische Säule (u.a. die Trennung von Infrastrukturunternehmen und Absatzunternehmen sowie die verpflichtende Aussschreibung) diskutiert. Beim Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie diese Woche zeigte sich daher dessen Präsident Maurizio Lupi erfreut, dass nach monatelangen Debatten über die technische Säule jetzt die erste strategische Debatte über die politische Säule des Pakets stattfand. Er ist der Ansicht, dass eine Einigung für das gemeinsame Vorgehen für diese bei der Ratstagung im Dezember erfolgen wird.

Der österreichische Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) betonte, dass die strukturelle Gestaltung der Eisenbahnunternehmen in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleiben muss. Er merkte weiters an, dass das Subsidiaritätsprinzip durch die angedachte Ausschreibungsverpflichtung verletzt wird und Österreich sich nicht zum Ausverkauf der öffentlichen Infrastruktur zwingen lassen wird. Schlussendlich führe nicht Wettbewerb zu Qualitätssteigerung und höheren PassagierInnenzahlen, sondern Investitionen in Infrastruktur.

Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen ist zu hoffen, dass sich diese Position im Rat durchsetzt.

Mehr Informationen dazu:

AK EUROPA Positionspapier „Das Vierte Eisenbahnpaket: Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU“