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ZurückIm Mai 2014 waren 5,2 Millionen junge Menschen in der EU arbeitslos. Dies nahm das Plenum des EU-Parlaments zum Anlass und diskutierte diese Woche mit VertreterInnen des Ministerrats und der Kommission über die Jugendgarantie und deren Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Ein Blick auf die Zahlen verrät, dass sich die Lage z.B. in Griechenland, Spanien und Kroatien nicht geändert hat. Einer von zwei Jugendlichen ist immer noch arbeitslos. Insgesamt stagniert die Jugendarbeitslosigkeit in der EU bei rund 23 Prozent.
Jugendgarantie ist sinnvolle Strukturreform zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit
Aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit haben die EU-Institutionen verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit der Jugendgarantie, die im Januar 2013 im Europäischen Parlament verabschiedet wurde, soll jungen Menschen unter 26 Jahren in bis zu vier Monaten nach ihrem Abschluss entweder ein Jobangebot, ein Praktikum oder eine Weiterbildung garantiert werden. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten haben nun die Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission 18 Pilotprojekte zur Umsetzung der Jugendgarantie auf den Weg gebracht. Österreich hat ebenfalls einen Aktionsplan zur Umsetzung der Jugendgarantie eingereicht, kann aber dafür kein Geld von der EU abrufen, da die Jugendarbeitslosigkeit nicht mehr als 25% beträgt - ein maßgebendes Kriterium für allfällige Förderungen aus den Mitteln der Jugendgarantie. Ulrike Treberius, Abgeordnete zum EU-Parlament, kritisierte dies und sieht darin ein Problem der Verteilung der Gelder in der EU. Richtig wäre es daher in einem zweiten Schritt auf EU-Ebene vorzusehen, dass auch Länder in den Genuss von EU-Geldern in Bezug auf die Jugendgarantie kommen, in denen keine Jugendarbeitslosigkeit von über 25 % herrscht. Evelyn Regner, Abgeordnete der SPÖ im EU-Parlament, ging sogar weiter und forderte, dass nachhaltige Investitionen wie etwa in Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung oder Forschung und Entwicklung aus den Defizitkriterien ausgenommen werden.
Beschäftigungsquote von 75 % der 20- bis 64-Jährigen bis 2020 ohne Investitionen illusorisch zu erreichen
Im Jahre 2010 hatte man sich in der EU darauf geeinigt, dass man bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % der 20- bis 64-Jährigen erreichen will. Die dieswöchige Diskussion im EU-Parlament hat wieder einmal gezeigt, dass man davon sehr weit entfernt ist und, dass es weitergehender Maßnahmen bedarf, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die EU-Jugendgarantie ist dabei nur ein Baustein, damit man der Arbeitslosigkeit in der EU Herr wird.
Weiterführende Information:
Kommissionswebsite zur EU-Jugendgarantie
Aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit haben die EU-Institutionen verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit der Jugendgarantie, die im Januar 2013 im Europäischen Parlament verabschiedet wurde, soll jungen Menschen unter 26 Jahren in bis zu vier Monaten nach ihrem Abschluss entweder ein Jobangebot, ein Praktikum oder eine Weiterbildung garantiert werden. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten haben nun die Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission 18 Pilotprojekte zur Umsetzung der Jugendgarantie auf den Weg gebracht. Österreich hat ebenfalls einen Aktionsplan zur Umsetzung der Jugendgarantie eingereicht, kann aber dafür kein Geld von der EU abrufen, da die Jugendarbeitslosigkeit nicht mehr als 25% beträgt - ein maßgebendes Kriterium für allfällige Förderungen aus den Mitteln der Jugendgarantie. Ulrike Treberius, Abgeordnete zum EU-Parlament, kritisierte dies und sieht darin ein Problem der Verteilung der Gelder in der EU. Richtig wäre es daher in einem zweiten Schritt auf EU-Ebene vorzusehen, dass auch Länder in den Genuss von EU-Geldern in Bezug auf die Jugendgarantie kommen, in denen keine Jugendarbeitslosigkeit von über 25 % herrscht. Evelyn Regner, Abgeordnete der SPÖ im EU-Parlament, ging sogar weiter und forderte, dass nachhaltige Investitionen wie etwa in Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung oder Forschung und Entwicklung aus den Defizitkriterien ausgenommen werden.
Beschäftigungsquote von 75 % der 20- bis 64-Jährigen bis 2020 ohne Investitionen illusorisch zu erreichen
Im Jahre 2010 hatte man sich in der EU darauf geeinigt, dass man bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % der 20- bis 64-Jährigen erreichen will. Die dieswöchige Diskussion im EU-Parlament hat wieder einmal gezeigt, dass man davon sehr weit entfernt ist und, dass es weitergehender Maßnahmen bedarf, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die EU-Jugendgarantie ist dabei nur ein Baustein, damit man der Arbeitslosigkeit in der EU Herr wird.
Weiterführende Information:
Kommissionswebsite zur EU-Jugendgarantie