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Derzeit sind rund 5,6 Millionen junge Europäerinnen und Europäer arbeitslos. Die EU wollte rasch helfen und einigte sich auf eine Jugendgarantie, mit der jedem arbeitslosen Jugendlichen künftig in spätestens vier Monaten ein Job, eine Ausbildung oder wenigstens ein Praktikum vermittelt werden soll. Für Europas Jugend stehen seit 2013 immerhin sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Doch das Geld blieb zu einem großen Teil unberührt. Das Problem: Wer Fördergelder will, muss sich zunächst mit der EU-Kommission auf ein Maßnahmenprogramm einigen. So weit ist es bisher nur in Frankreich gekommen.
EU-Gelder für Jugendgarantie müssen unbürokratischer abzuholen sein

Wer ist nun schuld daran, dass das versprochene Geld, das so dringend benötigt wird, einfach nicht aus Brüssel abgeholt wird? Es ist sicher nicht nur die Bürokratie in Brüssel, soviel steht fest. Es herrsche schlicht auch ein Mangel an Ideen in den EU-Staaten, wie Jobs zu schaffen seien, ist aus informierten Kreisen zu hören. Es ist aber nicht so, dass die Mitgliedstaaten bis dato komplett untätig waren. Alle haben mittlerweile nationale Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vorgelegt, auf die sich die EU-Länder im Frühjahr 2013 geeinigt hatten. Spanien will unter anderem die Beratung und Vermittlung von Jugendlichen verbessern und dafür die Arbeitsämter personell aufstocken. Die Regierung in Griechenland will mit Mitteln aus der Jugendbeschäftigungsinitiative 240 000 jungen Leuten helfen. Allein 22 Milliarden Euro sollen in die Subventionierung von 20 000 Lehrstellen fließen. Doch das Grundproblem bleibt bestehen. Wie die Gelder aus den EU-Strukturfonds, sind auch die sechs Milliarden Euro für den Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit an strenge Bedingungen geknüpft. Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative können nur durch Erstellung, offizielle Einreichung und offizielle Genehmigung eines operationellen Programms verausgabt werden. Vor wenigen Tagen hat Frankreich eine entsprechende Einigung mit Brüssel erzielt - als bisher einziges EU-Land.

Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden


Um Gelder rascher und unkomplizierter aus Brüssel abzuholen wird gefordert, dass die Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Eine Bedingung für die Förderung will man aber nicht lockern - die sogenannte Kofinanzierung. Einen bestimmten Teil der Mittel für Förderprogramme müssen die Empfängerländer nämlich selbst beisteuern. So soll verhindert werden, dass Geld für unsinnige Maßnahmen abgerufen wird. Italien fordert im Zusammenhang mit der Kofinanzierung, dass die Ausgaben für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit als Investition zu werten und sie nicht auf das Staatsdefizit anzurechnen sind. Eine gute Idee, die aber von Deutschland strikt abgelehnt wird. Fakt ist jedenfalls, dass etwas geschehen muß, denn die fast 6 Millionen jungen Menschen warten bereits zu lange auf Hilfe.

Weiterführende Information:


Pressesaussendung der EU-Kommission zur Jugendgarantie in Frankreich