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ZurückHandelsabkommen bergen gerade aus Sicht der ArbeitnehmerInnen eine Vielzahl an Risiken. Die Herabsetzung von Sozial- und Arbeitsrechtsstandards oder das nunmehr in der Öffentlichkeit breit diskutierte internationale Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) seien dafür bespielhaft genannt. Um eine kritische Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen zu gewährleisten, luden AK EUROPA, das ÖGB Europabüro, der DGB und die Landesvertretung Hessen am 5. März 2014 zu einer Diskussionsveranstaltung.
Neben Sabine Stephan vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, diskutierten am Panel MdEP Jörg Leichtfried, Franz Ebert vom Max-Planck-Institut, Florian Moritz vom DGB, Angela Pfister vom ÖGB sowie Jan Schmitz von der Europäischen Kommission. Wie sehr das Thema derzeit unter den Nägeln brennt, zeigte das große Interesse und die rege Teilnahme an der Veranstaltung.
Das Märchen vom EU-USA Handelsabkommen als Wachstums- und Beschäftigungsmotor
In ihrem Inputstatement stellte Sabine Stephan vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung dar, dass die vielbejubelten Wachstums- und Beschäftigungseffekte des geplanten Abkommens in Wirklichkeit vernachlässigbar sind. Die immer wieder zitierten Zahlen seien schlichtweg falsch. Die kolportierten 0,5 Prozentpunkte Wirtschaftswachstum pro Jahr seien der Gesamteffekt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum Jahr 2027. Auf ein Jahr umgerechnet blieben also gerade mal 0,04 Prozentpunkte mehr Wachstum für die EU und 0,03 Prozentpunkte für die USA. In dieselbe Kerbe schlug Florian Moritz vom DGB, indem er meinte, dass „jede minimale Korrektur der europäischen Krisenbewältigungspolitik deutlich mehr Wachstumszuwachs bringen würde.“
Verhandlungen aussetzen und Verhandlungsmandat anpassen
Angela Pfister vom ÖGB kritisierte insbesondere die fehlenden Sanktionsmittel bei Verstößen gegen ArbeitnehmerInnenrechte. Hier seien negative Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Standards sowie Sozial- und Umweltstandards zu befürchten.
Auch ISDS sah sie kritisch. Dies müsse viel umfassender und kritischer beleuchtet werden. „Dazu müssen die Verhandlungen ausgesetzt, öffentliche Konsultationen zugelassen und das Verhandlungsmandat der Kommission entsprechend angepasst werden.“
Internationale Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) dürfen nicht Teil des Abkommens sein
Auch MEP Jörg Leichtfried steht dem Abkommen, insbesondere ISDS, äußerst kritisch gegenüber. Es gäbe keinerlei Grund für derartige Schutzbestimmungen und es brauche auch keine Sondergerichtsbarkeit. „Wie den BürgerInnen ist auch den InvestorInnen der ordentliche Rechtsweg zumutbar.“ ISDS schütze jedoch nur die InvestorInnen und damit am Ende ausschließlich die Großkonzerne und daher dürfe ISDS keinesfalls Teil des Abkommen sein. Hinsichtlich Transparenz forderte er die Kommission auf, mehr Druck auf die USA auszuüben, um alle Dokumente dem Europäischen Parlament zugänglich zu machen. Das sei für jegliche Verhandlung unabdingbar. Auch Florian Moritz (DGB) mahnte mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit ein.
An dieser Aussage können Sie uns messen
Jan Schmitz von der Europäischen Kommission betonte, dass die Sozial-, Gesundheits- und Umweltstandards nicht gefährdet seien und dass die Kommission an dieser Aussage gemessen werden kann. Ebenfalls wehrte er sich gegen den Vorwurf der Intransparenz. Die Kommission würde niemandem etwas vorenthalten, sondern die USA würden bei bestimmten Dokumenten auf Vertraulichkeit beharren und daran müsse sich die Kommission halten.
InvestorInnen müssen auch in die Pflicht genommen werden
Franz Ebert vom Max-Planck-Institut regte an, dass die Diskussion nicht nur lauten darf „Wie können InvestorInnen geschützt werden?“, sondern vielmehr „Wie können InvestorInnen in die Pflicht genommen werden?“ Er schlug eine Verknüpfung von Investitionen an die Einhaltung von Menschenrechten vor. Nachbesserungsbedarf sieht er auch bei den Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen sozial- und arbeitsrechtliche Standards.
Mehr Informationen finden Sie unter:
PPP Sabine Stephan, IMK
Folgenabschätzungen des Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der EU
AK Positionspapier
Videomitschnitt: AK-Handelsexperte zieht kritische Bilanz der Handelspolitik der EU-Kommission im EU-Parlament
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In ihrem Inputstatement stellte Sabine Stephan vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung dar, dass die vielbejubelten Wachstums- und Beschäftigungseffekte des geplanten Abkommens in Wirklichkeit vernachlässigbar sind. Die immer wieder zitierten Zahlen seien schlichtweg falsch. Die kolportierten 0,5 Prozentpunkte Wirtschaftswachstum pro Jahr seien der Gesamteffekt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum Jahr 2027. Auf ein Jahr umgerechnet blieben also gerade mal 0,04 Prozentpunkte mehr Wachstum für die EU und 0,03 Prozentpunkte für die USA. In dieselbe Kerbe schlug Florian Moritz vom DGB, indem er meinte, dass „jede minimale Korrektur der europäischen Krisenbewältigungspolitik deutlich mehr Wachstumszuwachs bringen würde.“
Verhandlungen aussetzen und Verhandlungsmandat anpassen
Angela Pfister vom ÖGB kritisierte insbesondere die fehlenden Sanktionsmittel bei Verstößen gegen ArbeitnehmerInnenrechte. Hier seien negative Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Standards sowie Sozial- und Umweltstandards zu befürchten.
Auch ISDS sah sie kritisch. Dies müsse viel umfassender und kritischer beleuchtet werden. „Dazu müssen die Verhandlungen ausgesetzt, öffentliche Konsultationen zugelassen und das Verhandlungsmandat der Kommission entsprechend angepasst werden.“
Internationale Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) dürfen nicht Teil des Abkommens sein
Auch MEP Jörg Leichtfried steht dem Abkommen, insbesondere ISDS, äußerst kritisch gegenüber. Es gäbe keinerlei Grund für derartige Schutzbestimmungen und es brauche auch keine Sondergerichtsbarkeit. „Wie den BürgerInnen ist auch den InvestorInnen der ordentliche Rechtsweg zumutbar.“ ISDS schütze jedoch nur die InvestorInnen und damit am Ende ausschließlich die Großkonzerne und daher dürfe ISDS keinesfalls Teil des Abkommen sein. Hinsichtlich Transparenz forderte er die Kommission auf, mehr Druck auf die USA auszuüben, um alle Dokumente dem Europäischen Parlament zugänglich zu machen. Das sei für jegliche Verhandlung unabdingbar. Auch Florian Moritz (DGB) mahnte mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit ein.
An dieser Aussage können Sie uns messen
Jan Schmitz von der Europäischen Kommission betonte, dass die Sozial-, Gesundheits- und Umweltstandards nicht gefährdet seien und dass die Kommission an dieser Aussage gemessen werden kann. Ebenfalls wehrte er sich gegen den Vorwurf der Intransparenz. Die Kommission würde niemandem etwas vorenthalten, sondern die USA würden bei bestimmten Dokumenten auf Vertraulichkeit beharren und daran müsse sich die Kommission halten.
InvestorInnen müssen auch in die Pflicht genommen werden
Franz Ebert vom Max-Planck-Institut regte an, dass die Diskussion nicht nur lauten darf „Wie können InvestorInnen geschützt werden?“, sondern vielmehr „Wie können InvestorInnen in die Pflicht genommen werden?“ Er schlug eine Verknüpfung von Investitionen an die Einhaltung von Menschenrechten vor. Nachbesserungsbedarf sieht er auch bei den Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen sozial- und arbeitsrechtliche Standards.
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