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ZurückDiese Woche tagten die Sozial- und BeschäftigungsministerInnen in Brüssel. Ein Punkt auf der Tagesordnung war eine Empfehlung des Rates zu einem EU-Qualitätsrahmen für Praktika. Mit der Empfehlung will man vor allem die Qualität von Praktika steigern, im Hinblick auf Lern- und Ausbildungsinhalte sowie Arbeitsbedingungen, um damit den Übergang von der Ausbildung, der Arbeitslosigkeit oder der Nichterwerbstätigkeit ins Erwerbsleben zu erleichtern. Weitere Grundsätze der Vereinbarung betreffen z.B. die Dauer und auch die aktive Einbindung der SozialpartnerInnen. Bis Ende 2015 sollen die Mitgliedstaaten die Empfehlungen umsetzen.
Junge Menschen wurden von der Krise besonders stark getroffen
Die Jugendarbeitslosigkeit hat in mehreren Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren Rekordwerte erreicht, und kurzfristig ist kein Rückgang in Sicht. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen ist ein wichtiger Faktor dafür, dass sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Um das Kernziel der Europa 2020 Strategie, wonach bis 2020 die Beschäftigungsquote bei den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern auf 75 % angehoben werden soll, zu erreichen, muss die Ausbildung junger Menschen verbessert und ihr Übergang ins Erwerbsleben erleichtert werden. Es ist zu beobachten, dass gerade in den letzten 20 Jahren sich Praktika zu einer wichtigen Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt entwickelt haben. Daher ist es mehr als angebracht dafür Regeln zu schaffen, da es auch hinlänglich bekannt ist, dass ein beträchtlicher Teil der Praktika Qualitätsprobleme aufweist.
PraktikantInnen als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte zu nutzen muß der Vergangenheit angehören
Das Kernstück des Qualitätsrahmens für Praktika ist die schriftliche Praktikumsvereinbarung, in der die Bildungsziele, angemessene Arbeitsbedingungen, die Rechte und Pflichten sowie eine angemessene Dauer für das jeweilige Praktikum niedergelegt sind. Damit soll in Zukunft garantiert werden, dass Praktikanten nicht mehr als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte eingesetzt werden können. Festgehalten wird aber auch, dass die Empfehlung des Rates nicht für Praktika gilt, die Bestandteil von Lehrplänen der formalen Bildung oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind. Weiters sind auch Praktika, deren Inhalt gemäß nationalen Rechtsvorschriften geregelt, und deren Absolvierung eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung eines bestimmten Berufs ist (z.B. Arzt, Architekt usw.), vom Qualitätsrahmen ausgeschlossen.
Die nächsten Schritte – SozialpartnerInnen kommt wichtige Rolle zu
Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, dass geeignete Maßnahmen zu treffen sind, damit der Qualitätsrahmen für Praktika schnellstmöglich umgesetzt wird. Bis Ende 2015 ist dann die EU-Kommission über die Ergebnisse zu unterrichten. Wichtig ist, dass auch den SozialpartnerInnen bei Gestaltung, Durchführung und Monitoring von Berufsbildungs¬strategien- und programmen eine wichtige Rolle zukommt und sie bei der Umsetzung des Qualitätsrahmens in den einzelnen Mitgliedstaaten eng eingebunden werden.
Weiterführende Information:
Presseaussendung der Beschäftigungs- und SozialministerInnen anlässlich der Ratstagung am 10.3.2014 (EN)
Die Jugendarbeitslosigkeit hat in mehreren Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren Rekordwerte erreicht, und kurzfristig ist kein Rückgang in Sicht. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen ist ein wichtiger Faktor dafür, dass sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Um das Kernziel der Europa 2020 Strategie, wonach bis 2020 die Beschäftigungsquote bei den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern auf 75 % angehoben werden soll, zu erreichen, muss die Ausbildung junger Menschen verbessert und ihr Übergang ins Erwerbsleben erleichtert werden. Es ist zu beobachten, dass gerade in den letzten 20 Jahren sich Praktika zu einer wichtigen Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt entwickelt haben. Daher ist es mehr als angebracht dafür Regeln zu schaffen, da es auch hinlänglich bekannt ist, dass ein beträchtlicher Teil der Praktika Qualitätsprobleme aufweist.
PraktikantInnen als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte zu nutzen muß der Vergangenheit angehören
Das Kernstück des Qualitätsrahmens für Praktika ist die schriftliche Praktikumsvereinbarung, in der die Bildungsziele, angemessene Arbeitsbedingungen, die Rechte und Pflichten sowie eine angemessene Dauer für das jeweilige Praktikum niedergelegt sind. Damit soll in Zukunft garantiert werden, dass Praktikanten nicht mehr als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte eingesetzt werden können. Festgehalten wird aber auch, dass die Empfehlung des Rates nicht für Praktika gilt, die Bestandteil von Lehrplänen der formalen Bildung oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind. Weiters sind auch Praktika, deren Inhalt gemäß nationalen Rechtsvorschriften geregelt, und deren Absolvierung eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung eines bestimmten Berufs ist (z.B. Arzt, Architekt usw.), vom Qualitätsrahmen ausgeschlossen.
Die nächsten Schritte – SozialpartnerInnen kommt wichtige Rolle zu
Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, dass geeignete Maßnahmen zu treffen sind, damit der Qualitätsrahmen für Praktika schnellstmöglich umgesetzt wird. Bis Ende 2015 ist dann die EU-Kommission über die Ergebnisse zu unterrichten. Wichtig ist, dass auch den SozialpartnerInnen bei Gestaltung, Durchführung und Monitoring von Berufsbildungs¬strategien- und programmen eine wichtige Rolle zukommt und sie bei der Umsetzung des Qualitätsrahmens in den einzelnen Mitgliedstaaten eng eingebunden werden.
Weiterführende Information:
Presseaussendung der Beschäftigungs- und SozialministerInnen anlässlich der Ratstagung am 10.3.2014 (EN)