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Zum 103. Mal wird morgen, am 8. März, der internationale Frauentag begangen, um einmal mehr Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu thematisieren. Zurück geht die Einrichtung des Frauentags auf einen Streik von Textilarbeiterinnen 1908 in den USA. Laut den Vereinten Nationen haben dabei Frauen in New York gegen die schlechten Arbeitsbedingungen protestiert. Sieht man sich die heutige Situation in puncto Chancengleichheit und Gleichberechtigung an, so sind die Fortschritte, obwohl es sie gibt, begrenzt.
Geschlechtsspezifisches Lohngefälle stagniert bei 16,4%

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in den Grundwerten der Europäischen Union verankert. So wurde der Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit bereits 1957 in den Römischen Verträgen festgeschrieben. Neueste Untersuchungen bestätigen jedoch, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle – der Unterschied beim durchschnittlichen Stundenlohn von Frauen und Männern in allen Wirtschaftszweigen – sich dabei in den letzten Jahren kaum verändert hat und bei ungefähr 16 %. stagniert. Die Lage hat sich also gegenüber den Werten der Vorjahre (17 % oder darüber) nach einer leichten Verbesserung nicht mehr verändert. Ein stetiger Rückgang ist festzustellen in Dänemark, den Niederlanden, Österreich, der Tschechischen Republik und Zypern. In anderen Ländern (Polen, Litauen) stagnierte der Trend. Doch in Ländern wie Bulgarien, Estland, Irland, Portugal, Spanien und Ungarn, stieg das geschlechtsspezifische Lohngefälle in den letzten Jahren sogar an. In Österreich versucht man unter anderem dem Lohngefälle dadurch zu begegnen, dass Unternehmen zur Erstellung von Berichten zur Lohngleichheit verpflichtet werden. Die schrittweise eingeführten Vorschriften sind derzeit für Unternehmen mit mehr als 250, 500 und 1000 Beschäftigten verpflichtend. Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten müssen ab 2014 einen Bericht erstellen.

Austeritätspolitik trifft Frauen

Die Krise und damit zusammenhängend die Austeritätspolitik hat vielfach gezeigt, dass Frauen ungleich stärker betroffen sind, weil sie aufgrund ihrer sozialen Situation stärker auf öffentliche Transfers angewiesen sind. Um dies zu unterbinden wäre es wichtig, so wie es die Arbeiterkammer auch immer wieder fordert z.B. in den Ausbau und die Weiterentwicklung sozialer Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Pflege oder Schule zu investieren. Denn zum einen sind diese Angebote für viele erst die Grundvoraussetzung für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Und zum anderen schaffen sie dauerhafteArbeitsplätze. Dadurch wird die Konjunktur belebt, der private Konsum gestärkt und ein nachhaltiger Wachstumspfad beschritten.

Chancengleichheit rechnet sich

Die EU-Kommission betont in ihren Studien immer wieder, dass sich Chancengleichheit lohnt. Wenn man z.B. wirtschaftlich erfolgreich sein will, müssen auch Unternehmen qualifizierte MitarbeiterInnen rekrutieren. Eine stärkere Einbindung weiblicher Arbeitskräfte stellt hierfür einen vielversprechenden Ansatz dar. Statistiken haben immer wieder gezeigt, dass das Potenzial von Frauen für den Arbeitsmarkt bis heute nicht angemessen erschlossen ist. So weiß man, dass nur 59 Prozent aller Frauen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen – bei den Männern sind es dagegen 70 Prozent, 32 Prozent der Frauen arbeiten in Teilzeit, aber nur 8 Prozent der Männer, mehr als sechs Millionen Frauen in den EU-Ländern geben an, dass sie aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen nicht in Vollzeit arbeiten können und lediglich 16 Prozent der Vorstandsmitglieder in den größten europäischen Unternehmen sind weiblich. Es muß daher mehr auf nationaler, als auch auf EU-Ebene getan werden, damit das vorhandene Potential genützt wird und Chancengleichheit und Gleichberechtigung eines Tages Realität werden.

Weiterführende Information:

Informationen der EU-Kommission zur Gleichstellung von Männern und Frauen